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Thema: Wer darf eigenes BOS Funk betreiben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    07.09.2003
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    694
    Dann solltest Du, wenn Du der Meinung bist, ein BOS-FuG mitführen zu dürfen und zu müssen (wenn Letzteres der Fall wäre, hättest Du ohnehin ein dienstlich gestelltes), Dich an Deinen Kreis wenden und Dir von diesem, bzw. von der zuständigen Funkaufsichtsbehörde (bei uns das Polizeiverwaltungsamt) eine schriftliche Genehmigung zur Mitführung und zum Betrieb eines BOS-FuG in Deinem Privat-KFZ erstellen lassen.
    Alles andere wäre ohnehin nur halboffiziell, wenn überhaupt.

    Gerade in solchen Fällen hat der Dienstweg noch niemandem geschadet.

    Gruß,
    Funkwart

  2. #2
    abteilung 16 Gast
    Hallo marcjoerg,

    in der neuen (und alten) BOS-Funkrichtlinie steht drin was Du wissen willst:

    §7 Abs (3) und (4)
    "(3) Funkanlagen dürfen nur von Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden."

    "(4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen als Dienstfahrzeugen zu betreiben (z.B. Privat-KFZ) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. [...]"

    Aber diese Richtlinie solltest Du als FmSb ja kennen ....

    Grüsse,
    abteilung 16

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