Dann solltest Du, wenn Du der Meinung bist, ein BOS-FuG mitführen zu dürfen und zu müssen (wenn Letzteres der Fall wäre, hättest Du ohnehin ein dienstlich gestelltes), Dich an Deinen Kreis wenden und Dir von diesem, bzw. von der zuständigen Funkaufsichtsbehörde (bei uns das Polizeiverwaltungsamt) eine schriftliche Genehmigung zur Mitführung und zum Betrieb eines BOS-FuG in Deinem Privat-KFZ erstellen lassen.
Alles andere wäre ohnehin nur halboffiziell, wenn überhaupt.

Gerade in solchen Fällen hat der Dienstweg noch niemandem geschadet.

Gruß,
Funkwart