Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*Zitat von marcjoerg
MfG Fabsi
Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*Zitat von marcjoerg
MfG Fabsi
Moin moin,
ausserdem ist es gar nicht immer sinnvoll, ein Funkgerät eingebaut zu haben. So weit ich weiß, dürfen BOS-Fahrzeuge nämlich nicht unbewacht im Freiengeparkt werden. Und nicht jeder hat eige Garage zu Hause... (Ob das allerdings stimmt, vermag ich nicht zu berurteilen.)
Gruß, Mr. Blaulicht
Guten Morgen!Zitat von Fabpicard
Vielen Dank. Diese Antwort habe ich gesucht :-) Also alle die ein "Stadt x/1-9" haben brauchen dazu keine Sondergenehmigung. Als Sprechfunker finde ich das auch witzlos (ich finde es ja schon witzig, wenn sich jemand bei einem Einsatz mit "Stadt 8" meldet). Als "Land 9/x" macht es allerdings Sinn.
Gibt es dazu auch ein offizelles Schreiben? ich weiß nicht, ob das auch eine Polizeistreife weiß.
Gruß
marc
mit einem dienstfahrzeug mit blaulichtbalken braucht man kein schreibenZitat von marcjoerg
:-) Das wäre auch unverschämt.Zitat von akkonsaarland
Aber das Szenario mit einem Fernmeldesachbearbeiter. Der darf ein FuG auch in seinem Auto haben. Da ist dann meistens kein Balken auf dem Dach.
Zitat von marcjoerg
warum hat der fernmeldesachbearbeiter ein fug in seinem auto?
Um diverse Probl. eben schnell über Funk klären zu können.Zitat von akkonsaarland
Lass dir was einfallen warum!!!
Gibt immer Gründe, egal wie Sinnig oder unsinnig die sind.
Mfg
Richtig. Bei uns sind die FMSb auch gleichzeitig für die Relaistellen verantwortlich.Zitat von Chr881986
Da macht das schon Sinn.
Zitat von Fabpicard
Dumme Frage was ist "Stadt */1" bis "Stadt */9" ???
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
Die Funkrufnamen müssten aus NS sein.
Kann mir das nur so erklären:
Stadt */1-9 = z.b. Florian ... Ortskenner / und Funktion 1=Wehrführer, 2= stellv. Wehrführer, .....
Berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Mfg
Christian
Richtig: Funkionsbezeichungen von 1-9. Z.B. 2 = Kommandant, 4 = Abteilungskommandant, ...
Die Frage ist also: Hat jeder der eine Rufnummer 1-9 hat auch das Recht auf ein eigenes FuG z.B. 8b?
So gesehen ja, denn ein Rufname wird ja eigentlich einem Funkgerät zugeordnet.
Wenn ein Kommandant in einem Fahrzeug sitzt funkt er ja auch mit dem Fahrzeugrufnamen und nicht mit seinem eigenem.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg
er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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