Guten Morgen!Zitat von Fabpicard
Vielen Dank. Diese Antwort habe ich gesucht :-) Also alle die ein "Stadt x/1-9" haben brauchen dazu keine Sondergenehmigung. Als Sprechfunker finde ich das auch witzlos (ich finde es ja schon witzig, wenn sich jemand bei einem Einsatz mit "Stadt 8" meldet). Als "Land 9/x" macht es allerdings Sinn.
Gibt es dazu auch ein offizelles Schreiben? ich weiß nicht, ob das auch eine Polizeistreife weiß.
Gruß
marc