Anders gefragt: Wer darf alles ein FuG im Auto haben?
Anders gefragt: Wer darf alles ein FuG im Auto haben?
HAllo,
ganz einfach:
Alle anerkannten BOS-Org´s und Behörden in ihren Fahrzeugen welche (auch) für die in den BOS Richtlinien genannten Zwecke eingesetzt werden.
Private RD und KTW unternehmen sofern sie für den RD Träger arbeiten.
Alle sonstigen Funktionsträger der BOS wenn sie eine entsprechende Sondergenehmigung des BMI/LMI haben oder unter eine generelle Ausnahmeregelung fallen.
(In Bayern gilt zb. eine Genehmigung für SoSi in Privat-PKW gleichzeitig als genehmigung für BOS-Funk.)
Mann kann es also nicht alleine von der Dienststellung abhängig machen!!!
Gruß
Carsten
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