nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg
er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...
nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg
er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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