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Thema: Wer darf eigenes BOS Funk betreiben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Nur zur Richtigstellung: Ein Netz betreiben heißt, die Technik stellen (Rechner, Sende- und Empfangsantennen u. -masten, usw.), diese Technik warten und regeln für den Umgang damit aufstellen. Und das darf keiner der genannten.
    Soweit ich weiß, wird das BOS-Funknetz vom Staat betrieben, der es an die RegTP deligiert hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    marcjoerg Gast
    Anders gefragt: Wer darf alles ein FuG im Auto haben?

  3. #3
    Registriert seit
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    2.186
    HAllo,

    ganz einfach:
    Alle anerkannten BOS-Org´s und Behörden in ihren Fahrzeugen welche (auch) für die in den BOS Richtlinien genannten Zwecke eingesetzt werden.

    Private RD und KTW unternehmen sofern sie für den RD Träger arbeiten.

    Alle sonstigen Funktionsträger der BOS wenn sie eine entsprechende Sondergenehmigung des BMI/LMI haben oder unter eine generelle Ausnahmeregelung fallen.
    (In Bayern gilt zb. eine Genehmigung für SoSi in Privat-PKW gleichzeitig als genehmigung für BOS-Funk.)
    Mann kann es also nicht alleine von der Dienststellung abhängig machen!!!

    Gruß
    Carsten

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