Richtig: Funkionsbezeichungen von 1-9. Z.B. 2 = Kommandant, 4 = Abteilungskommandant, ...
Die Frage ist also: Hat jeder der eine Rufnummer 1-9 hat auch das Recht auf ein eigenes FuG z.B. 8b?
Richtig: Funkionsbezeichungen von 1-9. Z.B. 2 = Kommandant, 4 = Abteilungskommandant, ...
Die Frage ist also: Hat jeder der eine Rufnummer 1-9 hat auch das Recht auf ein eigenes FuG z.B. 8b?
So gesehen ja, denn ein Rufname wird ja eigentlich einem Funkgerät zugeordnet.
Wenn ein Kommandant in einem Fahrzeug sitzt funkt er ja auch mit dem Fahrzeugrufnamen und nicht mit seinem eigenem.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg
er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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