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Thema: Wer darf eigenes BOS Funk betreiben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    marcjoerg Gast
    Richtig: Funkionsbezeichungen von 1-9. Z.B. 2 = Kommandant, 4 = Abteilungskommandant, ...
    Die Frage ist also: Hat jeder der eine Rufnummer 1-9 hat auch das Recht auf ein eigenes FuG z.B. 8b?

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    So gesehen ja, denn ein Rufname wird ja eigentlich einem Funkgerät zugeordnet.
    Wenn ein Kommandant in einem Fahrzeug sitzt funkt er ja auch mit dem Fahrzeugrufnamen und nicht mit seinem eigenem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg

    er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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