Leute, ob erlaubt oder nicht ist glaube ich hier gar nicht die Diskussion.
Es macht den Eindruck, als ob hier nach einer rechtlichen Grundlage dafür gesucht wird, sich ein BOS-FuG selbst zuzulegen und es vermeintlich rechtskräftig zu betreiben. Vielleicht aus dem Grund, weil es kein dienstlich gestelltes Gerät gibt. Ich weiß nicht, wie das bei Euch geregelt ist, aber bei uns im Kreis werden FuG NUR vom Kreis selbst angeschafft. Nur wenn ein FuG dienstlich gestellt ist - dann ist natürlich für den Nutzer bzw. das betroffene Fzg ein Rufname vorgesehen - darf es in Betrieb im BOS-Funk gehen.
Es gibt bei uns die obere Kontrollebene über BOS-FuG, die betrieben werden, und die liegt beim PVA (Polizei-Verwaltungs-Amt). Das gilt fürs gesamte Bundesland (S-H). Bevor hier jetzt eine Diskussion unter den Leuten aus S-H aufkommt: Es kann sein, dass Ihr davon nicht viel mitbekommt, weil nur den Kreisen die Meldepflicht ans PVA obliegt, bis in die unteren Ebenen ist diese Meldung natürlich nicht merkbar.
Gruß,
Funkwart