Ungeachtet meinen beiden Vorrednern, die sich wieder mal nur auf ihr "Bauchgefühl" und nicht auf die aktuelle Gesetzes-/Vorschriften-Lage in Deutschland stützen...
Sind "Sonderrechte im Bereich der StVO" für angehörige Fahrzeuge einer Werkfeuerwehr nur durch die Zuständige Leitstelle des jeweiligen Bereiches frei zu geben.
Da das zulassen einer SoSi-Anlage für Werkfeuerwehren immer an Auflagen geknüpft ist, dürfen diese (meist) nur auf dem Werksgelände eingesetzt werden. (ausserhalb der StVO)
Darüber hinaus gibt es auch Auflagen, die es gestatten in Bereichen ausserhalb des Werksgeländes SoRe in Anspruch nehmen zu dürfen. Aber eine Allgemeine "Freigabe" für SoRe im Bereich der StVO nach "gut dünken", also wie man will wird es für niemanden geben. Solche Freigaben sind immer an die Weisungen der Zuständigen (z.B.) Kreisleitstelle gebunden.
Sollte jetzt beispielsweise die "Leitstelle" des Werkes noch mehr Einsatzkräfte benötigen, kann sie dies ja wie bekannt über die Zuständige (z.B.) Kreisleitstelle anfordern und die "Telefonische-Alarmierung" ihrer Führungskräfte veranlassen. Woraufhin die "Richtige-"Leistelle dann die SoRe auch im Bereich der StVO zulassen kann.
(Sollte jemand sie "besser wissen" dann bitte ich um eine Kopie des entsprechenden Zulassungs-Schreibens des Innenministerums.)
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meine folgende Ausdrucksweise ist zu entschuldigen, aber es nervt allmälich, dass einige nicht einen Paragraphen in der StVO nachlesen können
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Ungeachtet irgendwelcher Hirngespinstiger Vorstellungen von einigen Leuten hier, der Fahrer dürfe ALLEIN entscheiden. Was völliger Blödsinn ist.
Zur Vorraussetzung einer SoRe-Anfahrt gehört ab Start einzig und allein die Anweisung der Leitstelle "Höchste Eile Ist Geboten!" (anderorts auch Notfalleinsatz o.ä. bezeichnet)
Sollte also ein Fahrer, irgend eines SoRe-Fahrzeuges auf die Idee kommen, ich fahre heute mal "Blau" kann die als Mißbrauch von Sonderrechten ausgelegt werden und gibt im minderschwersten Fall minimum einen Punkt in Flensburg. Ungeachtet jeglicher sonstiger Vergehen wie Nötigung, gefährdung der öffentlichen Sicherheit usw.
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MfG Fabsi