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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ach herrje ...

    Ich glaube da bestehen manche Unklarheiten, nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz.

    Ich habe ein altes amerikanische Polizeiauto (Hobby ... für gelegentliche Sonntagsfahrten). Selbst Jurist, war es trotz fundierter Vorabklärungen ein ziemlicher Spagat dieses Auto einzulösen, denn es ist noch mit amerikanischen Sondersignalen ausgerüstet.

    Schlussendlich hats geklappt. Ich musste einfach die akkustische Warnanlage mit einem Schalter ausrüsten, der nicht von der Fahrerkabine aus zu bedienen ist (sprich im Motorraum). Das selbe Spiel mit der optischen Warnanlage (welche über die Steuerung der akkustischen bedienbar ist). Zusätzlich musste ich den optischen Warnbalken auf dem Dach ein wenig "tunen", da das Original sowohl eine rote, wie auch eine blaue Seite hatte. Dementsprechend musste ich die blaue ebenfalls durch eine rote Abdeckung ersetzen, konnte jedoch die Leuchtmittel und Spiegel drinlassen.

    Dazu gabs eine schriftliche Auflage, dass die Sondersignale im öffentlichen Strassenverkehr (via Schalter im Motorraum) ausser Betrieb gesetzt werden müssen.

    War ein langes Prozedere, schlussendlich hats jedoch geklappt, wohl nicht zuletzt, weil diese Sondersignale hier nicht üblich sind.

    Gruss marlon
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  2. #2
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    Moin moin,

    das Ganze läuft dann doch aber mehr unter dem Stichwort "Gesamteindruck des Fahrzeuges".
    Ich denke, dass da ein himmelgroßer Unterschied zu einem defekten Blaulicht auf einem zivilen Fahrzeug ist, um dann einen zweifelhaften Status im Verkehr zu geniessen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Stellt sich auch die Frage, was ist wenn das vermeindliche Blaulich statt blau schwarz ist?

    Irgendwie scheint das ganze nicht klar zu sein. Schon komisch die ganze Geschichte. Aber die Diskussion finde ich interessant.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    5.311
    Etienne: Eigentlich eine gute Idee... doch rein vom lichttechnichen stand her gibts kein "Schwarzlicht" und ja auch nicht das von der disco... das is ultraviolett und lediglich vom menschlichen auge nicht zu erkennen...

    Wäre also so wie du das meinst das gleich, wie das "Blaulicht" mit blauem Lack zu lackieren um es drauflassen zu dürfen...


    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Etienne: Eigentlich eine gute Idee... doch rein vom lichttechnichen stand her gibts kein "Schwarzlicht" und ja auch nicht das von der disco... das is ultraviolett und lediglich vom menschlichen auge nicht zu erkennen...

    Wäre also so wie du das meinst das gleich, wie das "Blaulicht" mit blauem Lack zu lackieren um es drauflassen zu dürfen...


    MfG Fabsi
    Dazu auch noch kurz meinen Senf:

    Schwarzlicht ist auch verboten da jede zusatzbeleuchtung an einem Fhrzeug StVo konform sein muss. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) Scheinwerfer mit fest vorgeschriebenen Farben. Unzulässig ganz einfach .. lasst doch einfach die Finger von dem Dreck. Nimm dir wenn du meinst dir ne Kennleuchte aufs Dach pappen zu müsen ne Orangene .. die ist auch zugelassen und legal.

    Also ich weiß nich wie das andere sehen .. ich bin auch immer ohne zurecht gekommen im Straßenverkehr ... Denk dran. Die Punkte in Flensburg sind kein Payback System

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