Hey Leute!

Ich habe vor kurzem ein Privatwagen gesehen, dass ein Magnetblaulicht auf dem Dach hatte. Nach einem Gespräch mit dem Fahrer des KFZ wurde mir gesagt und gezeigt, dass dieses Blaulicht gar nicht funktionstüchtig ist und eigentlich nur als Showeffekt ohne Funktion auf dem Autodach befestigt ist.
Es handelte sich um eine Hella Movia D wie bei Zivilfahnder. Ich hatte den Eindruck, dass hier der Eindruck erweckt werden solle, dass es sich um ein Behördenfahrzeug handeln solle.

Nun meine Frage:
- Ist das überhaupt zulässig. Es ist ja keine Beleuchtungseinheit, da sie keine Beleuchtungsplatine usw hat?
- Das Gehäuse der Movia D hat ja eine Zulassung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, darf also auf ein Fahrzeug befestigt werden, gilt das auch für Privatfahrzeuge?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Person das überhaupt darf. Kennt ihr Gesetze, worauf man sich berufen kann?

Danke schon mal für eure Antworten.