Hallo Leute,
bei mir läuft das folgendermaßen : Der Kunde als Auftrageber ist für sein Gerät verantwortlich . Soll heissen : ich bestehe bei jedem Gerät darauf, dass ein Anschreiben mit den auszuführenden Arbeiten mitgeliefert wird. Ist das nicht der Fall, wird das Gerät solange nicht programmiert, bis das Anschreiben vorliegt. Fertig. Im hiesigen und den umliegenden Landkreisen sind mir die 5Ton-Kennungen bekannt, und wenn ein Kunde Schleifen haben möchte, die garantiert nicht für ihn bestimmt sind frage ich höflich nach, ob er etwas dagegen einzuwenden hat, dass ich bei der zuständigen Stelle ( KBR oder KBI als Bsp. ) mal eben kurz telefonisch nachfrage . Genauso läuft das auch , wenn der Kunde die Mithörfunktion haben möchte: Gerät auslesen, schauen welche Kennungen codiert sind, in der Liste die zuständige FF oder Org raussuchen, den Kunden um einen Auftrag von der FF oder der Behörde bitten oder ich biete an, selbst dort nachzufragen.
ÜBER 95% der Kunden nehmen das Gerät dann unverrichteter Dinge mit und kommt mit diesem Anliegen nie wieder ( und davon wiederum sind ca. 80% der Geräte "privates" Eigentum ).
Fazit : Schlecht fürs Geschäft, wer sich genau an die Regeln hält, wird in den Ar**h getreten da er viele Kunden wegschicken muss. Leider ist das so. Nur diese Möglichkeit der "Kontrolle" habe ich eben nur dann, wenn mir die Infos über die zugeteilten Schleifen vorliegen, was natürlich nicht immer der Fall ist. Alles kann man nicht nachprüfen, weil 1) die Möglichkeit dazu fehlt und 2) die Nachforscherei derart zeitaufendig ist, dass es mit beim besten Willen nicht machbar ist .
~Joe~
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .