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Thema: Meldeschleife

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von wodoe
    Das Schreiben selbst möchten wir nicht veröffentlichen um niemanden an den Pranger zu stellen....kann aber jederzeit hier bei uns im Orginal eingesehen werden. In dem Fall ging es um das leidige Mithören -wurde bzgl. Schleifen aber auch schon durchgespielt.
    Ohne Probleme kann ich aber hier einen Satz aus dem Schreiben "wörtlich" wiedergeben -

    --------------------------
    " Den weiteren Führungs-bzw. Hilfskräften in den Feuerwehren bzw. des THW ist die Nutzung einer Mithörschaltung untersagt, Ein Verstoss gegen dieses Bestimmungen stellt gem § 148 Abs.1 Nr.1 Telekommunikationsgesetz eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird."
    ------------------------------

    Vorbestraft sein um solchen Schwachsinn zu unterstützen---mit uns nicht.
    Mit dem Unterzeichnenden möchte ich mich nicht anlegen........
    Ist doch bekannt, daß die Abhörschaltung verboten....
    Und das ein Funkhändler wegen Beihilfe dran sein könnte bezweifel ich auch mal, denn dazu müßte er vorsätzlich Hilfe zur Straftat leisten, dadurch das er aber nicht weiß was er mit dem Melder macht handelt er höchstens grob fahrlässig, dies reicht aber nicht mehr aus um jemand Beihilfe zu unterstellen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    2.193
    Hallo Leute,

    bei mir läuft das folgendermaßen : Der Kunde als Auftrageber ist für sein Gerät verantwortlich . Soll heissen : ich bestehe bei jedem Gerät darauf, dass ein Anschreiben mit den auszuführenden Arbeiten mitgeliefert wird. Ist das nicht der Fall, wird das Gerät solange nicht programmiert, bis das Anschreiben vorliegt. Fertig. Im hiesigen und den umliegenden Landkreisen sind mir die 5Ton-Kennungen bekannt, und wenn ein Kunde Schleifen haben möchte, die garantiert nicht für ihn bestimmt sind frage ich höflich nach, ob er etwas dagegen einzuwenden hat, dass ich bei der zuständigen Stelle ( KBR oder KBI als Bsp. ) mal eben kurz telefonisch nachfrage . Genauso läuft das auch , wenn der Kunde die Mithörfunktion haben möchte: Gerät auslesen, schauen welche Kennungen codiert sind, in der Liste die zuständige FF oder Org raussuchen, den Kunden um einen Auftrag von der FF oder der Behörde bitten oder ich biete an, selbst dort nachzufragen.
    ÜBER 95% der Kunden nehmen das Gerät dann unverrichteter Dinge mit und kommt mit diesem Anliegen nie wieder ( und davon wiederum sind ca. 80% der Geräte "privates" Eigentum ).
    Fazit : Schlecht fürs Geschäft, wer sich genau an die Regeln hält, wird in den Ar**h getreten da er viele Kunden wegschicken muss. Leider ist das so. Nur diese Möglichkeit der "Kontrolle" habe ich eben nur dann, wenn mir die Infos über die zugeteilten Schleifen vorliegen, was natürlich nicht immer der Fall ist. Alles kann man nicht nachprüfen, weil 1) die Möglichkeit dazu fehlt und 2) die Nachforscherei derart zeitaufendig ist, dass es mit beim besten Willen nicht machbar ist .

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  3. #3
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    709
    Joe aus Hö

    RESPEKT !
    Du machst es genau so wie es denke ich überall sein sollte!

  4. #4
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    880
    eben---Kompliment an Joe....

    wie bei uns.......aber ist ja eigentlich selbstverständlich

  5. #5
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    3.336
    Also ich kenne das von unserem Funkhändler, der ruft die Feuerwehr an und fragt, ob das überhaupt erlaubt ist.
    Ist es aber nicht, weil das alles über die Feuerwehr läuft!
    Trotzdem ist es nicht schlimm, wenn man so einen Melder besitzt.
    Ich hab nen 98S zum Geburtstag bekommen und in der Feuerwehr nachgefragt, ob das nun möglich ist. Die haben die Kiste zum Funkhändler mit Bitte um Programmierung geschickt und seitdem ist das alles klar!

  6. #6
    daguega Gast

    Schleifen

    Wollte mich auch mal kurz zu Wort melden:

    ich kann nicht verstehen, weshalb man sich Schleifen auf einen Melder proggt, die nicht für einen bestimmt sind? Meine Feuerwehr würde dies merken, wenn ich plötzlich zu Einsätzen komme, für die ich nicht alarmiert wurde!

    Einzige Intension wäre, zuhause mitzubekommen, dass ein Einsatz in "meiner" Wehr läuft und ich nun die Möglichkeit habe meinen Scanner einzuschalten und mitzuhören (Befriedigung der Neugier). Aber diese "Sorte" halte ich nicht für gefährlich, da sie ja keinen Schaden anrichten!

    Ich habe seit Jahren private Melder (stets wechselnde) und habe immer nur die Schleifen draufprogrammiert, die ich auch auf meinem "HiOrg"-Melder habe. Grund
    1) Interesse an der Technik
    2) "Ersatzmelder" zuhause, damit ich auch mitbekomme, dass ich einen Einsatz verpasst habe, wenn ich mal nicht erreichbar war.
    Auch bei meiner Vorgehensweise sehe ich keine Beanstandung! Störe ich jemanden? Dass ich die Infos für mich behalte ist ja wohl klar; aber dies unterschreibest Du ja bereits bei Deiner Verpflichtung zum Sprechfunkerlehrgang.

    Gruß
    D

  7. #7
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    04.01.2005
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    709
    stell dir ma vor einer ist nicht in der feuerwehr , will es trotzdem mitbekommen um hinzufahren und zu gaffen oder so ..

    oder im schlimmsten fall ein Brandstifter damit er mitbekommt wann die feuerwehr kommt etc.

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