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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

  1. #1
    gmellus Gast

    Sonderrechte im Hausnotruf

    Guten Abend zusammen,

    wir haben an unserem Sandort ein Hausnotruf-System, dass unabhängig vom Rettungsdienst läuft. Sprich wir haben eine eigene Bereitschaft, die die Einsätze abwickelt.
    Ich würde gerne von euch wissen (sollte es ein vergleichbares System geben), ob es eine Regelung zum benutzen von Sonderrechten gibt oder ob die Hausnotrufbereitschaft überhaupt welche besitzt/benötigt.

    Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?

    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?

    Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?

    Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).

  2. #2
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    Prinzipiell dürfte da nix entgegenstehen wenn das Fahrzeug legal mit SoSi Anlage ausgerüstet ist, aber

    Was soll das denn?
    Später alarmieren um erster zu sein?
    Das wäre ja in etwa so wenn ich sehe das es beim Nachbarn brennt ich erst zum Gerätehaus fahr und dann den Notruf absetz das ich im ersten Fahrzeug sitze.
    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    gmellus Gast
    Natürlich gibt es eine Zulassung für das KFZ. Aber darf dann der Hausnotruf selbststädig Sondersignale einsetzten, ohne dass es von der Leistelle angeordnet wurde?
    Zum Fall 2: Es wird den Kunden natürlich zugesichert, dass man mit dem Schlüssel in die Wohnung kommt und daher will man vor dem RD da sein, damit dieser nicht in Verlegeheit kommt evtl. mit der Pol sich an der Wohnungstüre zu verlustieren...

  4. #4
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    zu diesem Fall 2

    Das ist ja der größte Rotz seit langen den ich gehört hab

    das geht meiner Auffassung gar nicht.. entweder ist es ein notfall oder nicht
    und wenn der patient fast tot ist und der schlüssel ist nicht da dann ist das Pech für den Patienten und glück für den örtlichen Schreiner

    weil was machst du wenn der Patient in der Zeit wo du Vorsprung raus fährst verstirbt.. dann sind wir im Bereich Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und dann?

    meines Erachtens gibt es keinen Grund den Schlüsseldienst des Hausnotrufanbeiters mit SOSI auszurüsten

    die Tatsache eine Tür im Bedarfsfall nicht eintreten zu müssen steht in keinerlei Relevanz zu den gesteigerten Gefahren einer SOSI Fahrt

    was geht ist die Info an die LST das der SChlüssel kommt. Sollte sich die Situation als nicht Lebensgefährdend rausstellen (Kontakt zur Person) dann kann man ja noch warten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    gmellus Gast
    ich bin da ganz eurer meinung. ich habe derzeit nur das problem dass es bei uns so läuft und ich als außenstehender handfeste v.a. rechtliche begründungen brauche um dagegen vorzugehen.
    also, kennt ihr da rechtliche gegebenheiten?

  6. #6
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    Zitat Zitat von gmellus
    ...
    Fraglicher Fall 1: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen?
    Der HNR darf, egal ob im RD oder außerhalb angesiedelt, KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen! Die SoSi-Anlage muss abgebaut, bzw, wenn das Fzg aufgrund anderer Verwendung eine benötigt (Reserve-KTW), für den HNR-Dienst ausser Funktion genommen werden!

    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 2: Ein Einsatz, der als Notfall hereinkommt. Darf der Dienst einen Schlüssel von weiter entfernt mit Einsatz von Blaulicht und Horn zubringen, den RD aber erst kurz vor Eintreffen am Einsatzort alarmieren, um vor dem RD am Einsatzort zu sein?
    Der RD sollte IMMER sofort alarmiert werden --> "Unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenpflicht" ein Begriff?

    Zitat Zitat von gmellus
    Fraglicher Fall 3: Ein Einsatz, der als eventueller Notfall ("gestürzt") hereinkommt. Darf der Dienst mit Einsatz von Blaulicht und Horn zum Patienten fahren, um eine Versorgung durchzuführen und erst vor Ort über eine Nachalarmierung des RD entscheiden?
    Nur wenn beim HNR-Eingang fest steht, dass KEIN Notfall vorliegt (gestürzt ist z.B. nicht immer ein Notfall) kann der HNR zur Wohnung fahren um sich von dem Zustand des Kunden zu überzeugen und, wenn sich DANN ERST herausstellt, dass ein Notfall vorliegt (Schenkelhalsbruch...), den RD dazualarmieren.

    Danke für eure Auskünfte, gerne auch aus rechtlicher Sicht (Bayern).[/QUOTE]
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    gmellus Gast
    Hallo AkkonHaLand,

    vielen Dank für deine klaren Worte. woher beziehst du denn deine Quellen, hast du da was schriftliches?
    Unsere Hausnotrufler verstehen sich nämlich inzwischen als "Quasi-First-Responder" für ihre Hausnotrufkunden...

    Grüße gmellus

  8. #8
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    4.289
    Moin moin,

    auch wenn dies hier schon öfers Grund für Diskussionen war: First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten. Wir haben hier gerade einen aktuelle Fall gehabt, der vom Justiziar überprüft wurde.
    Auch der Hausnotruf ist kein Rettungsdienst, und damit nicht SoSi-befähigt.

    Siehe dazu: StVO §§ 35, 38

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    gmellus Gast
    mhhhh... gibt es denn einen argumentativen unterschied zwischen hnr und hvo? wir haben bei uns im lkr mehrere hvo die alle mit SoSi fahren, auch von anderen organisationen... da kann ich nichts machen.
    wo ich einschreiten will und evtl. auch kann ist bei unserer hnr-gruppe, da dieses verhalten unserem ehrenamt schadet. voschläge was ich dem leiter konkret sagen kann?

  10. #10
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    ganz einfach das wenn er so weitermacht er bald menschen auf dem gewissen hat; eine Strafanzeige, da du den anghörigen genau die richtigen Worte sagst warum Oma noch leben könnte und all den Kram
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    auch wenn dies hier schon öfers Grund für Diskussionen war: First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten.
    Das einzigste womit du Recht hast, daß First Responder kein Rettungsdienst ist.
    FP gehört zur Feuerwehr und Feuerwehrfahrzeugen dürfen sehrwohl mit SoSi Anlage ausgestattet werden und wenn dann ein FP Einsatz ist, darf zur Abwehr gesundheitlicher Schäden sehrwohl dies benützt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    180
    Interessant!

    Bei uns hier (Grenzgebiet HE/BW) fährst nen VW Combo mit großer Beschriftung HAUSNOTRUF rum.. mit SoSi-Analge..

    Hab ihn sogar ma in action gesehen *lol

    wäre mir peinlich, mit so ner tröte zu fahren.

    Was ich dabei nicht verstehe, der fährt bei uns im Kreis spazieren. (=Kreis Bergstraße HEssen) kommt aber aus Mannheim (=Baden-Würtenberg, 2 Landkreise weiter)

    Das Fz hat Mannheimer Zulassung..

    73,
    Daniel

  13. #13
    Jens1985 Gast
    @Akkon Land

    was deine erste aussage angeht, muss ich dir wehemend wiedersprechen, wir haben hier in unserem Kreis, auch einen HND, der wird vom Malteser-Hilfsdienst unterhalten, bin da selber früher mitgefahren.

    Das ganze läuft so:

    zwei PKW des MHD, einer als reserve, gut motorisiert, mit sportfahrwerken ect. ausgestattet mit fest installiertem SoSi, das reserve fahrzeug hat nen Magnet Blitzer.

    Im Fahrzeug befindet sich ein umfangreich ausgestatteter Notfall-Rucksack (AED,O2,Infusionen ect), sowie weitere spezifische beladung, schlüsselkasten, handscheinwerfer, PK6 und so weiter.

    In der Woche wechseln sich zwei Zivis ab Tag und Nacht schicht, beide mit erweiterter Ersthelfer ausbildung, am wochenende wir das fahrzeug von ehrenamtlichen besetzt, die mindestens RH sind.

    Wenn einer der Teilnehmer einen Notfall hat, drückt er auf den "roten Knopf", die Leitstelle der Caritas meldet sich, und alarmiert den HND über ein breitschafts Handy.

    Wenn sich die Teilnehmer melden und angaben wie z.b. Brustschmerz ect. machen, wird der RD direckt mitalarmiert.

    Wenn sie sich nicht melden, fährt nur der HND hin, und alarmiet evtl. den RD nach.
    Ich weis das das ein kritischer punkt ist, aber wenn man bei allen "notfall" alarmen den RD mitschicken würde, müsste man im kreis eine zusätzliche Rettungswache bauen, die den ganzen tag nur die HND einsätze mitfährt, und das ist verständlicher weise nicht möglich.

    Was die benutzung von SoSi angeht, die Fahren dürfen nach vorheriger einweisung und fahrsicherheitstraining, bei jedem Notfall einsatz mir SoSi fahren, andernfalls würden Zeiten von 20 Minuten von alarmierung bis eintreffen vergehen.

    Nur wenn der HND einsatzmäßig gebunden ist, wird die FW mit RTW alarmiert, und bricht dann die jeweilige tür auf.

    ich weis das es lücken in diesem System geht, und ich kämpfe seit jahren darum das die Zivis die HND fahren mindestens einen RS machen müssen, aber bis auf den ausbildungstand, kann man an diesem system bei uns nicht viel ändern, weil es für FW und RD einfach unmöglich ist, jeden dieser Einsätze zu fahren.

    Aber das der HND mit SoSi fährt, ist meiner meinung nach völlig selbstverständlich.

    Gruß Jens

  14. #14
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    13
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ..... First Responder sind kein Rettungsdienst, und damit auch nicht mit SoSi auszustatten.....
    Entschuldige, das ich da mal so in die Bresche haue.....ABER ich vermute mal du wohnst in einem Gebiet in dem der RD die Regelfristen einhält oder? Nun, bei uns ist es nicht der Fall, wir haben eine First-responder-Gruppe und dürfen auch nicht mit SoSi fahren. Und genau das ist eine Sache wo man das Gesetz dringend überarbeiten muss. Und warum muss eine FFW zu einer Ölspur mit SoSi fahren?...aber wenn das Thema hier schon oft genug behandelt wurde, will ich es damit mal gut sein lassen. Ist halt nur meine pers. Meinung. (Und ich arbeite hauptber. im RD, und wir freuen uns immer, wenn First-Responder schon vor Ort sind und adäquat Massnahmen durchgeführt haben!)

  15. #15
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    2.363
    Hallo !

    Die Sondersignale sind nicht alleine aus dem §38 StVO heraus begründet, dies geschieht auch über die Ausnahmegenehmignung §70 Teil C der StVZO.

    D.h. auf Beantragung könnte auch ein Hausnotrufdienst Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bekommen.
    Allerdings, sind derartige Einsätze bei denen ein Hausnotrufdienst mit Sondersignalen fährt ausschließlich über eine dafür zuständige Rettungsleitstelle etc. abzuwickeln, dann nämlich ist ein geeignetes Rettungsmittel hinzu zuziehen!

    Es muss ein Aufgabenfestlegung erfolgen, wann und warum ein Hausnotrufdienst z.b. zur Schlüsselübergabe alarmiert wird. Es ist die Verhältnismäßigkeit abzuwägen, ob nicht ein anderer dritter ( Feuerwehr, Schlüsseldienst ) schneller vor Ort sein kann als der Hausnotrufdienst.
    Da im §38 StVZO (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ) und §35 StVO ( Sonderrechte ) ein Hausnotrufdienst nicht aufgeführt ist, kann die Mißachtung der Verkehrsregeln nur über den Rechtfertigenden Notstand begründet werden. Daher gilt für eine Einsatzfahrt des Hausnotrufes mit Sondersignal eine ganz besondere Abwägung der Rechtfertigung!!

    Der Hausnotrufdienst, ist KEIN Rettungsdienst, ist KEIN First-Responder und auch nicht die FEUERWEHR. Er steht in der Alarmierungskette ganz am Schluß, das muss man sich immer vor Augen halten!!


    MfG
    I believe on Digitalfunk

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