Ohne etwas über Sinn oder Unsinn zu schreiben:Zitat von Alex22
Für Übungen kann eine Ausnahmegenehmigung der unteren Straßenverkehrsbehörde erteilt werden, die für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn erlaubt. Ähnlich wie man auch eine Ausnahmegenehmigung zu Benutzung einer gesperrten Straße erhalten kann, wenn man die Notwendigkeit nachweist.