Ich bin da von der Regelung bei uns in NRW ausgegangen und wußte nicht das es für HiOrg`s in Bayern anders ist.Zitat von SEG-Betreuung
Ich bin da von der Regelung bei uns in NRW ausgegangen und wußte nicht das es für HiOrg`s in Bayern anders ist.Zitat von SEG-Betreuung
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
wir bekommen pro stunde 8€ aufwandsentschädigung das ganze ist bis 1800€ im jahr steuerfrei. steht bei uns in BaWü auch im feuerwehrgesetz
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