und steuerrechtlich ist das eine nebenbeschäftigung...

und bei den summen und ein paar einsätzen im jahr ist man schnell mal über den steuerfreibetrag raus.

wobei man dann ganz sicher nicht mehr von ehrenamt reden kann.

denkt mal so rum, es gibt genügend ehrenämter bei denen ist selbst an eine "echte" lohnfortzahlung nicht zu denken. das ist eine eigenheit der FW.
in BY gibt ja schon kämpfe wenn ich zu einem K-einsatz gerufen werde und dann den verdienstausfall ersetzt will.
in dem fall muss erst mal mein KV diese summe zahlen und dann sehen wieviel es vom LRA zurückbekommt.