Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Bezahlung für Einsätze? Stundengelt?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    23.11.2004
    Beiträge
    162
    Ich sehe das auch so.
    Der Hauptgrund für den Eintritt in eine Hilfsorganisation ist, anderen Menschen und Tieren in Not Hilfe zu leisten.
    Wenn dafür Geld gezahlt wird, dann wird m.M. diese freiwilligkeit in die kommerzialität abgleiten, mit allen negativen Folgen.
    Wenn hier Gelder fliessen für geleistete Einsätze, dann sollte dieses Geld, wenn überhaupt, nur in die Kameradschaftskasse fliessen.
    Alles andere wird nur dazu führen, das bestimmte Leute nur noch für Geld etwas machen wollen.

    Was anderes sind die Zahlungen von Verdienstausfall. Das muss sein und gehört auch dazu.

    Nur zusätzliche Zahlungen.... nee nee, das sollte nicht sein.

    Nachher kommt noch jemand auf die Idee, die Einsätze etwas zu erhöhen, damit das Geld so richtig sprudelt.....


    r.

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Normalereise ist das auch nur ein Verdienstausfall ...
    Dieser wird aber immer bezahlt, egal ob es nun einen Verdienstausfall gab oder nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    und steuerrechtlich ist das eine nebenbeschäftigung...

    und bei den summen und ein paar einsätzen im jahr ist man schnell mal über den steuerfreibetrag raus.

    wobei man dann ganz sicher nicht mehr von ehrenamt reden kann.

    denkt mal so rum, es gibt genügend ehrenämter bei denen ist selbst an eine "echte" lohnfortzahlung nicht zu denken. das ist eine eigenheit der FW.
    in BY gibt ja schon kämpfe wenn ich zu einem K-einsatz gerufen werde und dann den verdienstausfall ersetzt will.
    in dem fall muss erst mal mein KV diese summe zahlen und dann sehen wieviel es vom LRA zurückbekommt.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
    Registriert seit
    13.06.2004
    Beiträge
    100

    Verdienstausfall !!!! Berrechnung zu aufwendig!!!

    Zitat Zitat von russmeyer
    Ich sehe das auch so.
    Der Hauptgrund für den Eintritt in eine Hilfsorganisation ist, anderen Menschen und Tieren in Not Hilfe zu leisten.
    Wenn dafür Geld gezahlt wird, dann wird m.M. diese freiwilligkeit in die kommerzialität abgleiten, mit allen negativen Folgen.
    Wenn hier Gelder fliessen für geleistete Einsätze, dann sollte dieses Geld, wenn überhaupt, nur in die Kameradschaftskasse fliessen.
    Alles andere wird nur dazu führen, das bestimmte Leute nur noch für Geld etwas machen wollen.

    Was anderes sind die Zahlungen von Verdienstausfall. Das muss sein und gehört auch dazu.

    Nur zusätzliche Zahlungen.... nee nee, das sollte nicht sein.

    Nachher kommt noch jemand auf die Idee, die Einsätze etwas zu erhöhen, damit das Geld so richtig sprudelt.....


    r.
    Grundsätzlich steht jedem Feuerwehrangehörigen (und auch Mitglieder ander HiOrg`s )eine Entschädigung (Lohnfortzahlung) für Einsätze während seiner Arbeitszeit zu. Der Gedanke ist vom Prinzip durchaus richtig,aber in der Praxis schlecht durchzuführen.
    Beispiel : 18.00 Uhr Pkw-Brand Einsatzdauer 1,5 Stunden :Eine Gruppe im Einsatz!

    GF:Landwirt,versorgte sein Vieh =Arbeitszeit =Lfz
    Ma:Elektriker im Industriebetrieb =keine Schicht=Freizeit= keine Lfz
    Me:Schlosser im gleichen Betrieb=Schicht=Arbeitszeit=Lfz
    AF:Verkäufer im Handel heute bis 19.00Uhr Dienst = 1Std Lfz
    AM:Versicherungsvertreter :hatte KundenTermin bis 18,30Uhr=0,5 Std Lfz ;aber wo nach berechnen? nach eventuell entgangen Vertragsabschluß-
    usw ,usw usw!
    Leid tut mir eigentlich nur der Landwirt ,den der müßte 3 Std Lfz haben ,weil die Restzeit für Verwaltung der Lfz Daten benötigt wird.

    Und bei einem Großeinsatz mit150 Fw-Leuten,Viel Spass beim erfassen der Daten.

    Und aus diesem Grund zahlen die meisten Gemeinden oder Städte lieber ein Pauschale.

    Gruss Alterlöschknecht
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    Zitat Zitat von Alterlöschknecht
    Grundsätzlich steht jedem Feuerwehrangehörigen (und auch Mitglieder ander HiOrg`s )eine Entschädigung (Lohnfortzahlung) für Einsätze während seiner Arbeitszeit zu...

    Falsch!

    eine entschädigung für mitglieder der hilfsorganisationen ist zb. in BY grundsätzlich erst mal nicht möglich.
    lediglich den mitgliedern der FW steht diese zu.
    es läuft da ja nun seit 3 jahren ein antrag auf helfergleichstellung, da es ja nicht sein kann das der FW ein einsatz mit 35 leuten, wobei 10 nur rumstehen, voll vergolten wird und die zugezogenen SEG-Kräfte aber ihre überstunden oder urlaub opfern müssen.
    aussage von einem staatssekretär auf dem K-Kongress in weiden war, es sei ja eigentlich kein problem dies rechtlich zu regeln, es sei nur kein geld da dies zu finanzieren, drum wird diese regelung noch auf sich warten lassen.

    selbst im echten K-fall ist es erst einmal der KV, der unsere löhne zahlt. der KV kann sich dann mit dem LRA streiten, dass er das geld wiederbekommt.

    im großen und ganzen ist das ja ok, wir sind ja ehrenamtlich tätig und jede bezahlung lehne ich dafür ab.
    lediglich bei einsätzen über mehrere tage hinweg müsste das geregelt werden. weil den ganzen urlaub zu opfern, das will wohl keiner.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  6. #6
    Registriert seit
    13.06.2004
    Beiträge
    100
    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    Falsch!

    eine entschädigung für mitglieder der hilfsorganisationen ist zb. in BY grundsätzlich erst mal nicht möglich.
    lediglich den mitgliedern der FW steht diese zu.
    es läuft da ja nun seit 3 jahren ein antrag auf helfergleichstellung, da es ja nicht sein kann das der FW ein einsatz mit 35 leuten, wobei 10 nur rumstehen, voll vergolten wird und die zugezogenen SEG-Kräfte aber ihre überstunden oder urlaub opfern müssen.
    aussage von einem staatssekretär auf dem K-Kongress in weiden war, es sei ja eigentlich kein problem dies rechtlich zu regeln, es sei nur kein geld da dies zu finanzieren, drum wird diese regelung noch auf sich warten lassen.

    selbst im echten K-fall ist es erst einmal der KV, der unsere löhne zahlt. der KV kann sich dann mit dem LRA streiten, dass er das geld wiederbekommt.

    im großen und ganzen ist das ja ok, wir sind ja ehrenamtlich tätig und jede bezahlung lehne ich dafür ab.
    lediglich bei einsätzen über mehrere tage hinweg müsste das geregelt werden. weil den ganzen urlaub zu opfern, das will wohl keiner.
    Ich bin da von der Regelung bei uns in NRW ausgegangen und wußte nicht das es für HiOrg`s in Bayern anders ist.
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  7. #7
    Registriert seit
    11.04.2005
    Beiträge
    245
    wir bekommen pro stunde 8€ aufwandsentschädigung das ganze ist bis 1800€ im jahr steuerfrei. steht bei uns in BaWü auch im feuerwehrgesetz

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •