Hallo,

auch wenn das Thema bereits etwas älter möchte ich auch gerne noch etwas loswerden, da die Bezahlung/Finanzierung der HiOrgs angesprochen wurde.

In den meisten deutschen Bundesländern (außer NRW) gibt es KEINE Regelung für den Verdienstausfall oder für die Übernahme der Einsatzkosten. Somit schweben die Helfer der HiOrgs in einem rechtsfreien Raum und sind nur auf die positive Einstellung der Arbeitgeber angewiesen.

Es geht hier auch nicht darum, dass Geld mit den Einsätzen verdient werden soll, sondern alleinig darum, das die Kosten für die Einsätze, Unterhalt und Anschaffung nicht alleinig von den HiOrgs getragen werden müssen.

Das Bayerische Rote Kreuz führt seit Jahren eine Aufklärungsaktion über diesen Mißstand.
Folgende Fakten über den Mißsatand möchte ich Euch mitteilen:
- Einsatzkräfte der Bayerischen HiOrgs haben keinen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber im Einsatzfalle
- Einsatzkräfte der Bayerischen HiOrgs bzw. deren Arbeitgeber haben keinen Anspruch auf Vergütung der Verdienstausfallkosten
- Keine Regelung über die Freistellung der Einsatzkräfte der Bayerischen HiOrgs nach Einsätzen

Für weitere und tiefergreifendere Informationen empfehle ich Euch die Seite http://www.helfergleichstellung.de

Gruß Christian
BRK Kreisverband Kronach
Arbeitskreisleiter Öffentlichkeitsarbeit