Zitat Zitat von SEG-Betreuung
Falsch!

eine entschädigung für mitglieder der hilfsorganisationen ist zb. in BY grundsätzlich erst mal nicht möglich.
lediglich den mitgliedern der FW steht diese zu.
es läuft da ja nun seit 3 jahren ein antrag auf helfergleichstellung, da es ja nicht sein kann das der FW ein einsatz mit 35 leuten, wobei 10 nur rumstehen, voll vergolten wird und die zugezogenen SEG-Kräfte aber ihre überstunden oder urlaub opfern müssen.
aussage von einem staatssekretär auf dem K-Kongress in weiden war, es sei ja eigentlich kein problem dies rechtlich zu regeln, es sei nur kein geld da dies zu finanzieren, drum wird diese regelung noch auf sich warten lassen.

selbst im echten K-fall ist es erst einmal der KV, der unsere löhne zahlt. der KV kann sich dann mit dem LRA streiten, dass er das geld wiederbekommt.

im großen und ganzen ist das ja ok, wir sind ja ehrenamtlich tätig und jede bezahlung lehne ich dafür ab.
lediglich bei einsätzen über mehrere tage hinweg müsste das geregelt werden. weil den ganzen urlaub zu opfern, das will wohl keiner.
Ich bin da von der Regelung bei uns in NRW ausgegangen und wußte nicht das es für HiOrg`s in Bayern anders ist.