ne wir sind mit dem E-Horn und Stadt land umschaltung zufrieden, sodas wir gar keine Preßluftanlage brauchen.
ne wir sind mit dem E-Horn und Stadt land umschaltung zufrieden, sodas wir gar keine Preßluftanlage brauchen.
Wenn man schon die Möglichkeit hat, umsonst an ne Pressluftanlage zu kommen und schon mehrfach ignoriert wurde bzw. einem vor die Karre gefahren wurde, überlegt man sich das eh schon zweimal...
Es geht mir ja nich um den Sinn sondern die technische Machbarkeit, kurzzeitig beide Signale gleichzeitig laufen zu lassen.
thilo
//Nachtrag\\
Eigentlich müsste es doch keinen Unterschied machen, wenn während des E-Horn das Martin-Horn läuft, oder? Ich denke ma nich, dass ein kleines E-Horn sich da bemerkbar macht / machen kann, oder irre ich?
Geändert von thilo (11.05.2006 um 13:18 Uhr)
Hoi,
also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
Sprich: Der TÜV wird euch das nicht zulassen, auch wenn man nur kurzzeitig beides anmachen könnte...
MfG Fabsi
Hi!
Danke für den Hinweis, das war mir nicht bekannt.
Also ist wohl doch etwas Bastelarbeit angesagt. :-)
Naja, mal schauen, vielleicht klappts ja doch noch irgendwie.
thilo
Zitat von Fabpicard
Die Frage ist ob da nur die serienmäßige Hupe oder auch das martinshorn gemeint ist. Bei unseren LF geht wenn die Druckluft geht trotzdem die Starktonhörner mit. Und das ist schon ab Werk so.
Nicht ganz richtig: Hierbei geht es um die Ausführungsbestimmungen von "normalen" Kfz, die richtige Vorschrift wäre dann Abs. 3:Zitat von Fabpicard
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
Unterm Strich bleibt es aber das gleiche Ergebnis.Sprich: Der TÜV wird euch das nicht zulassen, auch wenn man nur kurzzeitig beides anmachen könnte...
Ich kann mir aber nur schlecht vorstellen, dass der TÜV das monieren wird. Einfach machen und gut!
... nicht gut :-)
- wenn ein einigermaßen vernünftig prüfender TÜV-Mensch das Fahrzeug prüft wird er euch die Anlage unter Umständen stilllegen oder ändern lassen
- habt ihr für den Umbau dann die doppelte Arbeit
- das einzige was euch ein Prüfer zugestehen wird ist, das beide Signale für die Dauer EINES Klangfolgedurchlaufes parallel laufen. Dies ist technisch bei manchen Anlagen auch nicht anderst möglich. Ein paralleler Dauerbetrieb ist allerdings weder erlaubt noch sinnvoll (auch schallwellen löschen sich unter Umständen gegenseitig aus wenn sie sich treffen...)
Fazit:
Ordentlich einbauen, richtig verschalten und mit der Tatsache leben das man das E-Horn nach dem Umschalten auf Pressluft wieder neu einschalten muss oder einfach immer gleich Luft fahren ;)
Was aber durchaus eine recht suboptimale Lösung ist. Ich denke kaum, dass dies nicht technisch anders machbar ist (siehe diverse Fzge, die so fahren). Ist doch recht unwahrscheinlich, dass die so ein Manko (is ja doch recht gravierend) alle einfach so hinnehmen, oder?Zitat von flo112
thilo
... wenn einer eine andre lösung hat...
bei uns ist das ab werk so verbaut. Wir sind nicht wirklich zufrieden mit der Lösung, man findet sich aber mit allem ab...
Laut Kundendienst von Hella ist das auch nicht anderst vorgesehen.
Sollte jemand eine Lösung haben wo man direkt hin und her wechseln kann ohne das beide Signale parallel laufen (weils weder zugelassen noch sinnvoll ist) dann immer her damit. Funktion sollte dann sein
1: Blaulicht und E-Horn an der RTK ein
2: Pressluft ein >> E-Horn muss deaktiviert werden
3. Pressluft aus >> E-Horn schaltet sich wieder ein ohne an der RTK was tun zu müssen.
gruß
flo
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