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Thema: RTK6-SL + Pressluft...

  1. #1
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    RTK6-SL + Pressluft...

    Hallo zusammen!

    In unser MZF soll, nach zähen Verhandlung, endlich eine Pressluftanlage eingebaut werden.
    Jetzt erscheint mir das auf den ersten Blick etwas kompliziert:
    Bei den anderen Balken, die wir nachgerüstet haben, war es kein Problem, mittels Relais den Zustand der Lichter zu erfassen und dementsprechend das Horn freizugeben.
    Wie sieht das ganze aber nun bei der RTK6 aus? Gibts da entsprechende Vorrichtungen, wie man das ganze anschließen kann (Adapter von Hella oä)?

    Danke für Antworten!

    thilo

  2. #2
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    soviel ich weiß bekommt man am bedienteil hinten ein signal ob die Blaulichter an sind. Ist eigentlich für einen Fahrtenschreiber. An dem ein Relais das die Anlage freigibt.


    Ich schau mal ob ich die belegung des Bedienteils find.

  3. #3
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    Viel Spaß damit...

    ... Pressluftanlage in Verbindung mit einer RTK6 ist so ziemlich das schlechteste was mir seit langem unter die FInger gekommen ist.

    Technisch zur Verschaltung:
    - Die Aussage das es ein Signal für den UDS gibt wenn das Blaulicht an ist, ist richtig. Hiermit die Freigabe machen für die Pressluftanlage und einen zweiten Kontakt von dem Schalter für die Pressluftanlage zurück auf die RTK um das evt. eingeschaltene Elektrohorn auszuschalten (hierfür gibt es einen extra Eingang am Bedienteil) damit beide Signale nicht gleichzeitig laufen.

    Problem das ich mit der ganzen Geschichte immer habe:
    Das direkte Wechseln zwischen RTK<>Pressluft<>RTK-Signal ist nicht vollständig möglich. Beispiel:
    E-Horn RTK läuft>>umschalten auf Pressluft>> E-Horn aus, Pressluft an.
    Die Geschichte funktioniert aber nur in diese Richtung. Will man z.B. nach der Kreuzung wieder zurück auf E-Horn geht das nicht direkt, d.h. man muss das Presslufthorn ausschalten und die RTK manuell wieder einschalten!

    Aber trotzdem viel Spaß damit :-))

    Gruß
    Flo

  4. #4
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    Schau mal hier:

    www.sondersignalanlagen.de.vu

    Da gibt's ne genaue Installationsbeschreibung für Pressluft auf RTK6

  5. #5
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    Hoi,

    @flo112:

    Jetz mal ehrlich... Wenn ich z.B. ein Martin 4 Fanfaren Pressluft Anlage auf nem Auto drauf hab... Wozu brauch ich dann noch das E-Horn??? *g*

    ;) meine meinung :)


    MfG Fabsi

  6. #6
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    das e-Horn wird keiner mehr brauchen.
    Laufen die Lautsprecherdurchsagen durch den selben Lautsprecher wie das e- Horn ?
    Dann würde es für mich einen Sinn ergeben.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    Mmmh, das ganze hört sich dann wohl doch etwas komplizierter an als zuerst gedacht.
    Eine Möglichkeit, die LSp der RTK stumm zu kriegen besteht dann bestimmt auch nicht;
    und ich nehme nicht an, dass Hella das "Problem" erkannt hat und sich damit mal auseinandergesetzt hat, oder?

    thilo

  8. #8
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    wenn du die e-Hörner nicht mehr benutzen willst dann schalt halt einfach nur Blaulicht an am bedienteil und mit einem seperaten Schalter die Druckluft dazu die du über das UDS-Signal freigibt.


    Oder du benutzt den freien Schaltausgang der eigentlich für Frontblitzer gedacht ist und schaltest damit die Druckluft. der gibt erst signal wenn die Blaulichter laufen.

  9. #9
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    Naja, da wir gerade notgedrungen für geschmeidige 250 Euro nen neuen LSp gekauft haben (kaufen mussten), wird mein Chef mich killen, wenn ich dem nach 2 Monaten Betrieb sage "Nö, brauchen wir nicht mehr".
    Das mit dem Schaltausgang für die Frontblitzer wäre ja auf jeden Fall noch eine Idee, aber dann müsste ich uU trotzdem immer noch das E-Horn ausmachen und die Pressluft manuell zuschalten - oder hat jemand schonmal probiert, beides parallel laufen zu lassen?

    thilo

  10. #10
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    ne wir sind mit dem E-Horn und Stadt land umschaltung zufrieden, sodas wir gar keine Preßluftanlage brauchen.

  11. #11
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    Wenn man schon die Möglichkeit hat, umsonst an ne Pressluftanlage zu kommen und schon mehrfach ignoriert wurde bzw. einem vor die Karre gefahren wurde, überlegt man sich das eh schon zweimal...
    Es geht mir ja nich um den Sinn sondern die technische Machbarkeit, kurzzeitig beide Signale gleichzeitig laufen zu lassen.

    thilo

    //Nachtrag\\
    Eigentlich müsste es doch keinen Unterschied machen, wenn während des E-Horn das Martin-Horn läuft, oder? Ich denke ma nich, dass ein kleines E-Horn sich da bemerkbar macht / machen kann, oder irre ich?
    Geändert von thilo (11.05.2006 um 13:18 Uhr)

  12. #12
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    Hoi,

    also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.


    Sprich: Der TÜV wird euch das nicht zulassen, auch wenn man nur kurzzeitig beides anmachen könnte...


    MfG Fabsi

  13. #13
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    Hi!

    Danke für den Hinweis, das war mir nicht bekannt.
    Also ist wohl doch etwas Bastelarbeit angesagt. :-)
    Naja, mal schauen, vielleicht klappts ja doch noch irgendwie.

    thilo

  14. #14
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    Die Frage ist ob da nur die serienmäßige Hupe oder auch das martinshorn gemeint ist. Bei unseren LF geht wenn die Druckluft geht trotzdem die Starktonhörner mit. Und das ist schon ab Werk so.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
    Nicht ganz richtig: Hierbei geht es um die Ausführungsbestimmungen von "normalen" Kfz, die richtige Vorschrift wäre dann Abs. 3:

    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    Sprich: Der TÜV wird euch das nicht zulassen, auch wenn man nur kurzzeitig beides anmachen könnte...
    Unterm Strich bleibt es aber das gleiche Ergebnis.

    Ich kann mir aber nur schlecht vorstellen, dass der TÜV das monieren wird. Einfach machen und gut!

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