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Thema: RTK6-SL + Pressluft...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    wenn du die e-Hörner nicht mehr benutzen willst dann schalt halt einfach nur Blaulicht an am bedienteil und mit einem seperaten Schalter die Druckluft dazu die du über das UDS-Signal freigibt.


    Oder du benutzt den freien Schaltausgang der eigentlich für Frontblitzer gedacht ist und schaltest damit die Druckluft. der gibt erst signal wenn die Blaulichter laufen.

  2. #2
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    Naja, da wir gerade notgedrungen für geschmeidige 250 Euro nen neuen LSp gekauft haben (kaufen mussten), wird mein Chef mich killen, wenn ich dem nach 2 Monaten Betrieb sage "Nö, brauchen wir nicht mehr".
    Das mit dem Schaltausgang für die Frontblitzer wäre ja auf jeden Fall noch eine Idee, aber dann müsste ich uU trotzdem immer noch das E-Horn ausmachen und die Pressluft manuell zuschalten - oder hat jemand schonmal probiert, beides parallel laufen zu lassen?

    thilo

  3. #3
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    ne wir sind mit dem E-Horn und Stadt land umschaltung zufrieden, sodas wir gar keine Preßluftanlage brauchen.

  4. #4
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    Wenn man schon die Möglichkeit hat, umsonst an ne Pressluftanlage zu kommen und schon mehrfach ignoriert wurde bzw. einem vor die Karre gefahren wurde, überlegt man sich das eh schon zweimal...
    Es geht mir ja nich um den Sinn sondern die technische Machbarkeit, kurzzeitig beide Signale gleichzeitig laufen zu lassen.

    thilo

    //Nachtrag\\
    Eigentlich müsste es doch keinen Unterschied machen, wenn während des E-Horn das Martin-Horn läuft, oder? Ich denke ma nich, dass ein kleines E-Horn sich da bemerkbar macht / machen kann, oder irre ich?
    Geändert von thilo (11.05.2006 um 13:18 Uhr)

  5. #5
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    Hoi,

    also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.


    Sprich: Der TÜV wird euch das nicht zulassen, auch wenn man nur kurzzeitig beides anmachen könnte...


    MfG Fabsi

  6. #6
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    Hi!

    Danke für den Hinweis, das war mir nicht bekannt.
    Also ist wohl doch etwas Bastelarbeit angesagt. :-)
    Naja, mal schauen, vielleicht klappts ja doch noch irgendwie.

    thilo

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    Die Frage ist ob da nur die serienmäßige Hupe oder auch das martinshorn gemeint ist. Bei unseren LF geht wenn die Druckluft geht trotzdem die Starktonhörner mit. Und das ist schon ab Werk so.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    also thilo, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §55 Einrichtungen für Schallzeichen

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
    Nicht ganz richtig: Hierbei geht es um die Ausführungsbestimmungen von "normalen" Kfz, die richtige Vorschrift wäre dann Abs. 3:

    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    Sprich: Der TÜV wird euch das nicht zulassen, auch wenn man nur kurzzeitig beides anmachen könnte...
    Unterm Strich bleibt es aber das gleiche Ergebnis.

    Ich kann mir aber nur schlecht vorstellen, dass der TÜV das monieren wird. Einfach machen und gut!

  9. #9
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    einfach machen und...

    ... nicht gut :-)

    - wenn ein einigermaßen vernünftig prüfender TÜV-Mensch das Fahrzeug prüft wird er euch die Anlage unter Umständen stilllegen oder ändern lassen

    - habt ihr für den Umbau dann die doppelte Arbeit

    - das einzige was euch ein Prüfer zugestehen wird ist, das beide Signale für die Dauer EINES Klangfolgedurchlaufes parallel laufen. Dies ist technisch bei manchen Anlagen auch nicht anderst möglich. Ein paralleler Dauerbetrieb ist allerdings weder erlaubt noch sinnvoll (auch schallwellen löschen sich unter Umständen gegenseitig aus wenn sie sich treffen...)

    Fazit:
    Ordentlich einbauen, richtig verschalten und mit der Tatsache leben das man das E-Horn nach dem Umschalten auf Pressluft wieder neu einschalten muss oder einfach immer gleich Luft fahren ;)

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