Hallo !

Zunächst einmal, dem TÜV interessiert das recht wenig, da die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr grundsätzlich mit Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein dürfen, muss hier auch nichts nachträglich eingetragen werden!

Desweiteren, ist das mit der RTK 6 nicht so einfach bzw. die möglichkeit das Signal von MARTIN auf RTK zurückzuschalten geht leider nicht, nur in der bereits beschriebenen Variante das das RTK - Signal komplett wieder neu eingeschaltet werden muss.
Das bei dem Umschalten von einem Signal zum anderen diese kurzeitig paralell mitlaufen, ist Technisch bedingt nicht anders lösbar, da der Durchlauf einer Klangfolge auch vorgeschrieben ist. Es geht ja nur um den Dauerhaften Betrieb zweier Signale gelichzeitig, das darf nicht sein und müsste ( nach StVZO ) geändert werden, wenn dem so ist.

MfG