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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

  1. #31
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    StVO, TÜV & Co.

    Hallo !

    Grundsätzlich kaufen und verkaufen kann eigentlich jeder alles.
    Alles andere wäre nur Schikane, und braucht nicht sein!

    Spätestens wenn das Fahrzeug angemeldet werden soll, trennt sich die " Spreu vom Weizen ", d.h. bei der Neuanmeldung wird die neue Schlüsselnummer festgelegt in der wiederum festgelegt ist ob das Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein darf oder nicht, dementsprechend müsste dann verfahren werden. Als privater Halter müsste dann eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidiumes vorgelegt werden, welche die Ausrüstung von Blaulicht und Einsatzhorn unter Beachtung von Auflagen erst möglich macht.

    Natürlich ist besonders die Polizei daran interessiert nur Fahrzeuge heraus zugeben, welche nahezu neutral ( kein Blaulicht, keine Schriften, keine Farbgebung etc. ) wieder in den Verkehr gebracht werden sollen.

    Ausnahmen gibt es natürlich für andere Behörden oder Organisationen, das läuft aber dann ganz offiziell, das Fahrzeuge für den weiteren Einsatzgebrauch zum Teil ausgerüstet bleiben ( z.b. Polizei VW-BUS als MTF der Feuerwehr etc. )

    Daher müssen auch an Rettungsdienstfahrzeugen, welche private Halter im Schein eingetragen haben, alle Flächen mit leuchtroter Farbe oder Folie unkenntlich gemacht werden, weil die StVZO horizontal umlaufende Leuchtrote Streifen nur an eben solchen Fahrzeugen ( RTW, KTW etc. ) vorsieht!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #32
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  3. #33
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    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....

    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.

    mal ne ganz dumme frage,
    abgesehen davon das ich von privaten Blaulichtern und Dachaufsetzern überhaupt nichts halte...

    Erlischt die Betriebserlaubnis auch wenn das Blaulicht nicht auf dem Dach sondern nur lose hinter der Windschutzscheibe liegt ? Dann wäre das Teil ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.
    Das wäre in etwa so wie wenn ich mir ein Maschinengewehr an den Aussenspiegel schraube oder das Maschinengewehr hinter der Windschutzscheibe liegt und ich dadurch schiesse *gg
    fest anschrauben ans Auto werd ich das nicht dürfen. Wenn ich aber der GSG9 angehöre dürfte ich es hinter die Windschutzscheibe legen *g Oder ?
    ich weiss ein verrücktes Beispiel...
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #34
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    Hoi,

    @tower911:

    Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst.
    z.B.:
    Wenn ein Zivilwagen der Pol sowas hinter der Scheibe hat, dann steht das bei denen auch im Brief. Weil es egal ist wo du dieses Teil im Straßenverkehr betreibst ob auf, unter oder im Auto macht dabei keinen Unterschied.

    Du darfst ja dein Auto mit angezogener Handbremse im Innenraum blau beleuchten. Jedoch nicht blinkend oder wärend der Fahrn ;)

    Wie gesagt: Die Auswirkungen sind das entscheidende nicht wie du es anstellst ;)


    MfG Fabsi

  5. #35
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    "Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst."

    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein. Ich hielt es zwar für etwas übertrieben, aber die beiden meinten, dass es auf die Wirkung ankommt. Deshalb glaube ich mal, dass es sich mit dem Blaulicht genauso verhält, wenn es hinter der Windschutzscheibe liegt.
    Wäre noch interessant zu erfahren, ob ich einen Aufkleber der Feuerwehr auch hätte entfernen müssen

    Jens

  6. #36
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    Zitat Zitat von stoeberts
    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein.
    Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #37
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    Ja, durchaus eine putzige Ansicht, die die Konstanzer Polizisten da vertreten haben.
    Das Amt des Gewerkschaftsmitglieds ist immer noch nicht erfunden worden (vielleicht gibt es am Bodensee ja ein streng geheimes Geheimprojekt dazu) und die GdP steht gemäß ihrer Satzung http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/image/$file/GdPsatzung.pdf
    allen Beschäftigten der Polizei offen. Also auch den Angestellten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich.

    MfG

    Frank

  8. #38
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    "Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt."

    Ich sehe es regelmäßig, wenn ich von Kreuzlingen oder Romanshorn (beide Schweiz) wieder in Konstanz über die Grenze komme. Fahrzeuge mit solchen Aufklebern werden freundlich vom Zoll durchgewunken. Ich unterstelle, aber keinesfalls, dass es unbedngt an dem Aufkleber liegt, oder jemand bevorzugt wird. Das habe ich nur mehrfach Beobachtet. Sicher kann mir niemand unterstellen, dass ich mich als Polizist ausgebe, nur wg. eines solchen Aufklebers. Ein GdP Mitglied hat schließlich keine hoheitlichen Aufgaben. Die beiden sagten auch nur es könnte sein, und da ich keine Lust hatte mich wg. eines Aufklebers andauernd Polizeikontrollen auszusetzen, oder an der Grenze vielleicht mal angesprochen zu werden, hab ich Ding entfernt.
    Jens
    Geändert von stoeberts (27.04.2006 um 17:19 Uhr)

  9. #39
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    Mich wundert ja schon, dass Du überhaupt angehalten wurdest mit so einem Aufkleber ;-)
    Aber es ist halt so. Ich werde auch regelmässig durchgewunken, wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze und die Polizei wieder mal allgemeine Verkehrskontrollen durchführt.
    Beklagt habe ich mich deswegen auch nie.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #40
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ....wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze....
    Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)

  11. #41
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    Hängen sie ja auch, ausser man kommt grad von nem langen einsatz und der tag nach der nacht ist ein Samtag oder Sonntag *g* da lässt man die schonmal an um daheim dann gemütlich da raus und ins bettchen rein zu krabbel ;) *g*


    MfG Fabsi

  12. #42
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    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)
    Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
    OK?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #43
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    Zitat Zitat von XtC [Fks]
    Bei uns ist es auf strengste verboten die Arbeitskleidung mit nach hause zu nehmen!
    Um es noch einmal klar zu machen: Ehrenamtlich im Sanitätsdienst: Klamotten zu Hause. Alles zum Arbeiten: beim jeweiligen Arbeitgeber.
    Oder hängt Dein Sweatshirt von Deinem Lieblingsverein (sprich also Deine "Hobby"-Kleidung) im Spind vor dem Stadion?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #44
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    Das hier immer der Wille und die Auffassung anderer Aufgezwungen werden muss, nach dem Motto " ... wieso macht ihr das so? ... wir machen das aber so ... "

    --zurück zum Thema--
    Geändert von Andreas 53/01 (28.04.2006 um 06:52 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  15. #45
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
    OK?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    *Muahaha* ich konnts mir nicht verkneifen ;-) Is schon recht so.


    In diesem Sinne....

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