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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von stoeberts
    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein.
    Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Ja, durchaus eine putzige Ansicht, die die Konstanzer Polizisten da vertreten haben.
    Das Amt des Gewerkschaftsmitglieds ist immer noch nicht erfunden worden (vielleicht gibt es am Bodensee ja ein streng geheimes Geheimprojekt dazu) und die GdP steht gemäß ihrer Satzung http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/image/$file/GdPsatzung.pdf
    allen Beschäftigten der Polizei offen. Also auch den Angestellten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich.

    MfG

    Frank

  3. #3
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    "Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt."

    Ich sehe es regelmäßig, wenn ich von Kreuzlingen oder Romanshorn (beide Schweiz) wieder in Konstanz über die Grenze komme. Fahrzeuge mit solchen Aufklebern werden freundlich vom Zoll durchgewunken. Ich unterstelle, aber keinesfalls, dass es unbedngt an dem Aufkleber liegt, oder jemand bevorzugt wird. Das habe ich nur mehrfach Beobachtet. Sicher kann mir niemand unterstellen, dass ich mich als Polizist ausgebe, nur wg. eines solchen Aufklebers. Ein GdP Mitglied hat schließlich keine hoheitlichen Aufgaben. Die beiden sagten auch nur es könnte sein, und da ich keine Lust hatte mich wg. eines Aufklebers andauernd Polizeikontrollen auszusetzen, oder an der Grenze vielleicht mal angesprochen zu werden, hab ich Ding entfernt.
    Jens
    Geändert von stoeberts (27.04.2006 um 17:19 Uhr)

  4. #4
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    Mich wundert ja schon, dass Du überhaupt angehalten wurdest mit so einem Aufkleber ;-)
    Aber es ist halt so. Ich werde auch regelmässig durchgewunken, wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze und die Polizei wieder mal allgemeine Verkehrskontrollen durchführt.
    Beklagt habe ich mich deswegen auch nie.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ....wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze....
    Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)

  6. #6
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    Hängen sie ja auch, ausser man kommt grad von nem langen einsatz und der tag nach der nacht ist ein Samtag oder Sonntag *g* da lässt man die schonmal an um daheim dann gemütlich da raus und ins bettchen rein zu krabbel ;) *g*


    MfG Fabsi

  7. #7
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    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)
    Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
    OK?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von XtC [Fks]
    Bei uns ist es auf strengste verboten die Arbeitskleidung mit nach hause zu nehmen!
    Um es noch einmal klar zu machen: Ehrenamtlich im Sanitätsdienst: Klamotten zu Hause. Alles zum Arbeiten: beim jeweiligen Arbeitgeber.
    Oder hängt Dein Sweatshirt von Deinem Lieblingsverein (sprich also Deine "Hobby"-Kleidung) im Spind vor dem Stadion?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Das hier immer der Wille und die Auffassung anderer Aufgezwungen werden muss, nach dem Motto " ... wieso macht ihr das so? ... wir machen das aber so ... "

    --zurück zum Thema--
    Geändert von Andreas 53/01 (28.04.2006 um 06:52 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
    OK?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    *Muahaha* ich konnts mir nicht verkneifen ;-) Is schon recht so.


    In diesem Sinne....

  11. #11
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    Zitat Zitat von http://www.polizei.bayern.de/oberbayern/fuerstenfeldbruck/news/presse/aktuell/index.html/47612
    INGOLSTADT. Mit einem Blaulicht auf dem Dach ihres Wagens fuhr gestern Nachmittag (31.07.07) eine 53-jährige Gaimersheimerin zum Einkaufen in die Stadt. Sie wollte sich damit die Parkgebühren sparen.


    Gegen 14.30 Uhr teilte eine Passantin der Polizei mit, dass in der Mauthstraße ein verdächtiger Mazda steht, bei dem auf dem Dach ein Blaulicht befestigt ist. Als die Beamten kurz darauf das geparkte Fahrzeug überprüften, kam die Fahrerin des Wagens hinzu. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine „Kollegin“ der Beamten, sondern um die 53-jährige Gaimersheimerin. Diese wollte gerade ihre Einkaufstüten im Wagen verstauen. Auf Nachfrage gab die Frau an, beim Einkaufen in der Fußgängerzone gewesen zu sein. Im Kofferraum befanden sich bereits einige weitere Tüten aus vorangegangenen Einkäufen. Da sie eigenen Angaben zufolge nicht sehr viel Zeit hatte, steckte sie sich das Blaulicht aufs Dach, um bis zur Fußgängerzone vorfahren zu können. Offenbar wollte sie sich damit die lästige Parkplatzsuche und die dabei anfallenden Parkgebühren sparen. Als die richtigen Polizisten das Blaulicht sicherstellen wollten, zeigte sie sich sehr aufgebracht und versuchte die Amtshandlung zu verhindern. Zudem konnte sie sich weder ausweisen, noch eine Fahrerlaubnis vorweisen. Die Beamten mussten die aufgebrachte Frau fesseln, um sie auf die Dienststelle zu bringen. Das Blaulicht wurde sichergestellt. Woher es stammt, wollte die 53-Jährige nicht sagen. Auf der Wache wurde die Identität der Frau festgestellt. Gegen sie wird nun Anzeige erstattet.
    Soviel zu privatem Blaulicht...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

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