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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hoi,

    @tower911:

    Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst.
    z.B.:
    Wenn ein Zivilwagen der Pol sowas hinter der Scheibe hat, dann steht das bei denen auch im Brief. Weil es egal ist wo du dieses Teil im Straßenverkehr betreibst ob auf, unter oder im Auto macht dabei keinen Unterschied.

    Du darfst ja dein Auto mit angezogener Handbremse im Innenraum blau beleuchten. Jedoch nicht blinkend oder wärend der Fahrn ;)

    Wie gesagt: Die Auswirkungen sind das entscheidende nicht wie du es anstellst ;)


    MfG Fabsi

  2. #2
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    "Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst."

    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein. Ich hielt es zwar für etwas übertrieben, aber die beiden meinten, dass es auf die Wirkung ankommt. Deshalb glaube ich mal, dass es sich mit dem Blaulicht genauso verhält, wenn es hinter der Windschutzscheibe liegt.
    Wäre noch interessant zu erfahren, ob ich einen Aufkleber der Feuerwehr auch hätte entfernen müssen

    Jens

  3. #3
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    Zitat Zitat von stoeberts
    Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein.
    Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Registriert seit
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    3.128
    Ja, durchaus eine putzige Ansicht, die die Konstanzer Polizisten da vertreten haben.
    Das Amt des Gewerkschaftsmitglieds ist immer noch nicht erfunden worden (vielleicht gibt es am Bodensee ja ein streng geheimes Geheimprojekt dazu) und die GdP steht gemäß ihrer Satzung http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/image/$file/GdPsatzung.pdf
    allen Beschäftigten der Polizei offen. Also auch den Angestellten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich.

    MfG

    Frank

  5. #5
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    "Das ist allerdings wirklich Quatsch! Wo bitte auf dem Aufkleber steht, dass Du auch Mitglied im GdP bist? Ich darf mir ja auch einen Verdi-Aufkleber auf das Auto kleben, ohne bei denen Mitglied zu sein. Amtsanmassung bedeutet, sich ein Amt anzumassen, aus dem hearus gewisse Pflichten oder Rechte entstehen. Gewerkschaftsmitglied ist kein Amt, aus dem solche Rechte entstehen. Also kann es gar keine Anmassung sein! [kopfschüttel]
    Wenn Polizisten so etwas verlangen, dann entsteht bei mir ziemlich schnbell der Eindruck, dass die bei solchen Aufklebern auch mal gerne einj Auge zudrücken. Ich hätte mich auf jeden Fall bei den Vorgesetzten nach dem Sachverhalt erkundigt."

    Ich sehe es regelmäßig, wenn ich von Kreuzlingen oder Romanshorn (beide Schweiz) wieder in Konstanz über die Grenze komme. Fahrzeuge mit solchen Aufklebern werden freundlich vom Zoll durchgewunken. Ich unterstelle, aber keinesfalls, dass es unbedngt an dem Aufkleber liegt, oder jemand bevorzugt wird. Das habe ich nur mehrfach Beobachtet. Sicher kann mir niemand unterstellen, dass ich mich als Polizist ausgebe, nur wg. eines solchen Aufklebers. Ein GdP Mitglied hat schließlich keine hoheitlichen Aufgaben. Die beiden sagten auch nur es könnte sein, und da ich keine Lust hatte mich wg. eines Aufklebers andauernd Polizeikontrollen auszusetzen, oder an der Grenze vielleicht mal angesprochen zu werden, hab ich Ding entfernt.
    Jens
    Geändert von stoeberts (27.04.2006 um 18:19 Uhr)

  6. #6
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    4.289
    Mich wundert ja schon, dass Du überhaupt angehalten wurdest mit so einem Aufkleber ;-)
    Aber es ist halt so. Ich werde auch regelmässig durchgewunken, wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze und die Polizei wieder mal allgemeine Verkehrskontrollen durchführt.
    Beklagt habe ich mich deswegen auch nie.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ....wenn ich in DRK-Klamotten im Auto sitze....
    Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)

  8. #8
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    Hängen sie ja auch, ausser man kommt grad von nem langen einsatz und der tag nach der nacht ist ein Samtag oder Sonntag *g* da lässt man die schonmal an um daheim dann gemütlich da raus und ins bettchen rein zu krabbel ;) *g*


    MfG Fabsi

  9. #9
    Registriert seit
    05.10.2003
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    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Sollten die nicht lieber im Spind hängen? ;-)
    Ich wusste doch, dass das kommt. Meine ganz normale Einsatzkleidung, die ich auf einen Sanitätsdienst anziehe, hängt bei mir zu Hause im Schrank. Oder befindet sich an meinem Körper, wenn ich Dienst habe! Meine SEG-Sachen hängen im K-Schutz-Spind, und meine RD-Klamotten liegen auf der Rettungswache.
    OK?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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