"Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst."
Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Gebrauchten PKW von einem Polizisten gekauft (Privatfahrzeug). Dort war noch ein Aufkleber der GdP (Gewerkschaft der Polizei) auf der Windschutzscheibe. Bei einer Verkehrskontrolle in Konstanz wurde ich von den Beamten darauf hingewiesen, dass ich den umgehend entfernen müsse. Dies könnte Amtsanmaßung sein. Ich hielt es zwar für etwas übertrieben, aber die beiden meinten, dass es auf die Wirkung ankommt. Deshalb glaube ich mal, dass es sich mit dem Blaulicht genauso verhält, wenn es hinter der Windschutzscheibe liegt.
Wäre noch interessant zu erfahren, ob ich einen Aufkleber der Feuerwehr auch hätte entfernen müssen
Jens