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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    StVO, TÜV & Co.

    Hallo !

    Grundsätzlich kaufen und verkaufen kann eigentlich jeder alles.
    Alles andere wäre nur Schikane, und braucht nicht sein!

    Spätestens wenn das Fahrzeug angemeldet werden soll, trennt sich die " Spreu vom Weizen ", d.h. bei der Neuanmeldung wird die neue Schlüsselnummer festgelegt in der wiederum festgelegt ist ob das Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein darf oder nicht, dementsprechend müsste dann verfahren werden. Als privater Halter müsste dann eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidiumes vorgelegt werden, welche die Ausrüstung von Blaulicht und Einsatzhorn unter Beachtung von Auflagen erst möglich macht.

    Natürlich ist besonders die Polizei daran interessiert nur Fahrzeuge heraus zugeben, welche nahezu neutral ( kein Blaulicht, keine Schriften, keine Farbgebung etc. ) wieder in den Verkehr gebracht werden sollen.

    Ausnahmen gibt es natürlich für andere Behörden oder Organisationen, das läuft aber dann ganz offiziell, das Fahrzeuge für den weiteren Einsatzgebrauch zum Teil ausgerüstet bleiben ( z.b. Polizei VW-BUS als MTF der Feuerwehr etc. )

    Daher müssen auch an Rettungsdienstfahrzeugen, welche private Halter im Schein eingetragen haben, alle Flächen mit leuchtroter Farbe oder Folie unkenntlich gemacht werden, weil die StVZO horizontal umlaufende Leuchtrote Streifen nur an eben solchen Fahrzeugen ( RTW, KTW etc. ) vorsieht!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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