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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von jumbo
    Wenn es ganz Dicke kommt,kann der Organisation,die Genehmigung zur Nutzung, des Blaulicht´s,und des Martinshorn´s entzogen werden.

    MfG Jumbo
    " ... des Martin-Hornes ... "


    MfG
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    " ... des Martin-Hornes ... "


    MfG

    also wenns den sooo genau geht, dann des einsatzhornes.

    weil in keinem gesetzestext wirst du ein martin(s)-horn finden.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  3. #3
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    Hallo,
    wie sieht das aber eigentlich aus, wenn man sich ein komplettes Fahrzeug kauft. Nicht dass ich so was beabsichtige, aber bekommt man ein ausgemustertes Feuerwehr, oder Rettungsfahrzeug überhaupt zugelassen? Bei der Polizei wird ja bekanntlich die Beschriftung, und die SoSi Anlange entfernt. Aber es gibt ja einige Fa. die komplette Feuerwehrfahrzeuge mit TÜV verkaufen.
    Klar ist, dass man die SoSI Anlage nicht nutzen darf, bei einem solchen Fahrzeug.
    Jens

  4. #4
    Registriert seit
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    501
    Servus,

    Also bei uns fährt ein altes Nef rum und auch mehrere alte TSF.Diese haben alle KEINE Sondersignaleinrichtung mehr.Soviel dazu.

    In Worms macht die Pol gerne ma an ner roten Ampel die SoSi an und nach der Ampel wieder aus.Da sagt natürlich keiner was*grml*

    Gruß Marv

  5. #5
    Registriert seit
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    119
    Hallo

    Erstmal wir wollen uns auch ein "gesponsertes" Fahrzeug zulegen, altes von der Pol.. Betreff Sosi: Die Händler sind teilweise verpflichtet (bei den Mercedes, den wir uns angeschaut haben, jedenfalls) entweder das Fahrzeug komplett mit Sosi, dann aber mit Nachweis von der zuständigen Stelle (z.B. Ordnungsamt), das man auch dazu berechtigt ist. Oder der Händler muß diese komplett zurückbauen. Soviel jedenfalls zu dem Auto welches wir uns angeschaut haben.
    mfg Volker Nerge

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363

    StVO, TÜV & Co.

    Hallo !

    Grundsätzlich kaufen und verkaufen kann eigentlich jeder alles.
    Alles andere wäre nur Schikane, und braucht nicht sein!

    Spätestens wenn das Fahrzeug angemeldet werden soll, trennt sich die " Spreu vom Weizen ", d.h. bei der Neuanmeldung wird die neue Schlüsselnummer festgelegt in der wiederum festgelegt ist ob das Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein darf oder nicht, dementsprechend müsste dann verfahren werden. Als privater Halter müsste dann eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidiumes vorgelegt werden, welche die Ausrüstung von Blaulicht und Einsatzhorn unter Beachtung von Auflagen erst möglich macht.

    Natürlich ist besonders die Polizei daran interessiert nur Fahrzeuge heraus zugeben, welche nahezu neutral ( kein Blaulicht, keine Schriften, keine Farbgebung etc. ) wieder in den Verkehr gebracht werden sollen.

    Ausnahmen gibt es natürlich für andere Behörden oder Organisationen, das läuft aber dann ganz offiziell, das Fahrzeuge für den weiteren Einsatzgebrauch zum Teil ausgerüstet bleiben ( z.b. Polizei VW-BUS als MTF der Feuerwehr etc. )

    Daher müssen auch an Rettungsdienstfahrzeugen, welche private Halter im Schein eingetragen haben, alle Flächen mit leuchtroter Farbe oder Folie unkenntlich gemacht werden, weil die StVZO horizontal umlaufende Leuchtrote Streifen nur an eben solchen Fahrzeugen ( RTW, KTW etc. ) vorsieht!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
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