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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wieso Wucher ? womit vergleichst du es denn?
    Die Feuerwehr steht ausser Konkurenz, Sie ist ja auch kein Dienstleister unten vielen...

    Und wenn du bedenkst, dass du mit so einem Einsatz jeweils ein RW2, DLK und ein wichtiges LF bindest finde ich das schon gerechtfertigt!


    Bei uns ist das schon mal vorgekommen, dass Leute die Feuerwehr zum aufbrechen der Tür gerufen haben(unter Vorgabe von "gerechtfertigten" Gründen ) nur weil es 1. schneller geht und 2. sogar noch günstiger als Schlüsseldienst.
    Der hatte damit irgendwie schon Erfahrungen gehabt...

  2. #2
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    1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
    2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
    3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
    Er hat ja Gründe angeben die den Einsatz erforderlich machten.

    2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
    Im Nachhinein, kann man aber aufgrund wegen fahrlässigkeit usw. den Einsatz kostenpflichtig machen!

    3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
    Joar, kannst du ja versuchen, aber ich denke der Richter wird das ähnlich sehen ;-)

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