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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

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  1. #1
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    @ Backdraft: Welche Satzung meinst Du? Ich weiß, dass es bereits seit langer Zeit Gebührensatzungen gibt. Das habe ich nciht bestritten.

    @ Freakmaster: Wenn Du es so willst, ja. Aber im Prinzip ist der Unterschied zwischen einer Feuerwehr und einem Diestleistungsbetrieb doch groß. Die Feuerwehr ist ein Organ des Kommune. Wenn Du ein Amt also als Dienstleistungsbetrieb bezeichnest, dann stimmt das.
    Gruß
    Axel

  2. #2
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    @axeme,

    sorry, habe mich verlesen. Aber schau mal in die Satzung, die fmjmp gepostet hat. So sieht es in jeder Satzung aus, §5, Abs. 4. Das steht nämlich klipp und klar drin, was zu Berechnen ist und was nicht.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

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