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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ja und?
    Ist doch richtig ... Komme auch aus Bayern und wir machen das ganz genauso.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Bei der BF München ist es so, dass z.B. bei einem VU mit eingeklemter Pers. solange, bis die Person befreit und dem RD übergeben ist der Einsatz kostenfrei ist und sobald die Pers. übergeben wurde, ein neuer Einsatz aufgemacht wird und dann wird abgerechnet.

    Bei uns im Dorf werden hald nur solche Sachen abgerechnet, für die eigentlich jemand anders zuständig ist wie z.B. Türöffnung, weil jemand seinen Schlüssel im Haus vergessen hat oder n Binennest oder so. Wird natürlich demjenigen vorher mitgeteilt!!
    MFG Flo

  3. #3
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    aber bei einem VU sollte sich der verunfallte doch nicht noch gedanken machen was er am ende zahlen muss ...

  4. #4
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    Is hald so!

    Aber soweit ich weiß zahlt doch des die Versicherung oder? Muss nochmal nachfragen!
    MFG Flo

  5. #5
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    Also in Worms wird gerne Geld von der Feuerwehr eingenommen.Ich hab mal durch zufall irgendwann auf www.worms.de die "Feuerwehrgebührensatzung" gefunden.TS8/8 pro Stunde 20€...

    http://worms.de/downloads/Ortsrecht/...rensatzung.pdf
    hier könnt ihr es euch selbst anschauen.


    Gruß Marv

  6. #6
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Is hald so!

    Aber soweit ich weiß zahlt doch des die Versicherung oder? Muss nochmal nachfragen!

    Zahlt die Versicherung auch.
    Kann nur sein das die sagen .. was wolltet ihr da mit 1 RW und 3 LFs ... 1 RW und 1 LF langt für nen normalen VU und 40 Feuerwehrmänner zahlen wir auch nicht, sondern nur 20.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Tach,

    bei uns ist es inzwischen auch üblich, Einsätze abzurechnen, wenn keine unmittelbare Notsituation vorlag (z.B. bei ausgelösten BMA´s, mutwilligen Fehlalarmen, Ölspuren mit bekanntem Verursacher etc.). In der Regel werden die Einsatzkosten von den Versicherungen übernommen, wodurch man sich als Einsatzleiter häufig die Frage gefallen lassen muss, warum man zu welcher Zeit gerade diese Mittel gewählt hat, welche vielleicht Kosten verursacht haben.
    Aber trotzdem finde ich es richtig, Kosten in Rechnung zu stellen, denn die Feuerwehr ist kein Dienstleistungsbetrieb!
    Gruß
    Axel

  8. #8
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    Ölspuren, mutwillige Fehlalarme, BMA-Alarme aufgrund mangelhafter Wartung müssen bei uns auch von Verursacher getragen werden.

    Kosten siehe hier (ab Seite 3):

    http://www.arnsberg.de/recht/satzung_162-feuerwehr.pdf

  9. #9
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    Zitat Zitat von axeme
    denn die Feuerwehr ist kein Dienstleistungsbetrieb!
    Aha! Welche Produkte stellt denn die Feuerwehr her, wenn sie dafür Geld verlangt?

    Ich persönlich finde es auch richtig, Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Das machen die HiOrgs ja auch (Rettungsdienst, Sanitätswachen etc). Allerdings muss der Rahmen entsprechend sein. Einen kompletten Zug abzurechnen für eine Wohnungsöffnung, ist übertrieben. Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
    Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.

    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.02.2006 um 15:59 Uhr)

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