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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Aha! Welche Produkte stellt denn die Feuerwehr her, wenn sie dafür Geld verlangt? [...]
    Kannst Du das mal näher erläutern?

    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist und somit im Prinzip nur Aufgaben (Einsätze) abarbeiten muss, durch welche eine unmittelbare Gefahr für die Bürger besteht. Alles andere sollen Betriebe aus der freien Wirtschaft machen. Soll die Feuerwehr trotzdem einen Einsatz fahren, obwohl keine eindeutige Gefährdung vorliegt, finde ich schon, dass man den Einsatz abrechnen sollte.

    Dass man feste Sätze (also Pauschalen) für bestimmte Einsatzarten einführen sollte, sehe ich nicht so. Eine faire Abrechnung kann nur nach Größe der erbrachten Leistung erfolgen, denke ich. Wenn also 20 Leute da waren, dann sind diese auch zu zahlen, egal wie die Einsatzmeldung war. Im Zweifelsfall kann derjenige, der die Rechnung bekommt, ja Widerspruch dagegen einlegen.

    Zitat Zitat von Mr.Blaulicht
    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).
    Das Geld für die Feuerwehr kommt doch auch weiterhin aus öffentlicher Hand. Die einzelne Feuerwehr wird von dem Geld nicht viel sehen, grundsätzlich zieht die zuständige Kommune die abgerechneten Gelder ein. Ob davon wiederum die Feuerwehren profitieren, steht auf einem anderen Blatt. Im Prinzip wird also nichts doppelt gezahlt, denn die wirklichen "Notfalleinsätze" sind ja weiterhin kostenfrei (und diese Einsätze werden vom Bürger über die Feuerschutzsteuer o.ä. bezahlt).
    Geändert von axeme (14.02.2006 um 16:31 Uhr)
    Gruß
    Axel

  2. #2
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    @axeme,

    ich glaube Du kennst Eure Satzung net. §5 Abs. 4.

    Und eine Gebührensatzung gibt es schon seit geraumer Zeit bei vielen Gemeinden/Städten. Muss man einfach nur mal deren Webseiten durchforsten.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  3. #3
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    @ Backdraft: Welche Satzung meinst Du? Ich weiß, dass es bereits seit langer Zeit Gebührensatzungen gibt. Das habe ich nciht bestritten.

    @ Freakmaster: Wenn Du es so willst, ja. Aber im Prinzip ist der Unterschied zwischen einer Feuerwehr und einem Diestleistungsbetrieb doch groß. Die Feuerwehr ist ein Organ des Kommune. Wenn Du ein Amt also als Dienstleistungsbetrieb bezeichnest, dann stimmt das.
    Gruß
    Axel

  4. #4
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    @axeme,

    sorry, habe mich verlesen. Aber schau mal in die Satzung, die fmjmp gepostet hat. So sieht es in jeder Satzung aus, §5, Abs. 4. Das steht nämlich klipp und klar drin, was zu Berechnen ist und was nicht.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  5. #5
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    Zitat Zitat von axeme
    Kannst Du das mal näher erläutern?

    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist und somit im Prinzip nur Aufgaben (Einsätze) abarbeiten muss, durch welche eine unmittelbare Gefahr für die Bürger besteht.
    In diesem Sinne ist die FF aber n Dienstleister, da sie kein Produkt herstellt!!
    MFG Flo

  6. #6
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    Zitat Zitat von axeme
    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist
    Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?
    Zitat Zitat von axeme
    Dass man feste Sätze (also Pauschalen) für bestimmte Einsatzarten einführen sollte, sehe ich nicht so. Eine faire Abrechnung kann nur nach Größe der erbrachten Leistung erfolgen, denke ich. Wenn also 20 Leute da waren, dann sind diese auch zu zahlen, egal wie die Einsatzmeldung war.
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Zitat Zitat von axeme
    Im Zweifelsfall kann derjenige, der die Rechnung bekommt, ja Widerspruch dagegen einlegen.
    Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.

    Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.

    Gruß
    Reissdorf

  8. #8
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.

    Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.

    Gruß
    Reissdorf
    Und nun erklär mal dem Versicherten, dass ein Tanklöschwagen und eine Drehleiter zum Öffnen einer Tür wichtig sind. Die Versicherung wird sagen: "Wie denkt Ihr eigentlich, dass der Schlüsseldienst die Tür aufmacht?" Und da hat sie nicht unrecht!

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Bei uns fährt EIN Fahrzeug raus.

  9. #9
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    Is ja auch vollkommen ausreichend ..
    Wobei das meistens egal ist, denn ne Türöffnung fällt in der Regel ein Pausch Betrag zw 50-100 € an.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Die Drehleiter ist wohl noch recht einfach zu erklären. Die Person ist meistens hiter einer verschlossenen Türe wenn sie die Tür nicht mehr alleine aufmachen kann, sich also in einer Notlage befindet. Die DLK kann man nun benutzen um in höhergelegene Fester einzusteigen, die Person mit Hilfe der Tragenauflage aus höheren Stockwerken zu retten. Da finde ich das TLF schon schwiriger zu rechtfertigen.

    Gruß
    Reissdorf

  11. #11
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    Wir fahren zur Türöffnung mitm LF..
    Notfalls is da auch ne AXT oder ein Bolzenschneider drauf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Eigentlich weichen wir ja vom Thema ab aber egal...

    Bei uns fährt in der Regel das Erstangriffsfahrzeug( LF 20/16 ) raus.
    Ganz einfach, weil dort der Ziehfix, Brechwerkzeug, "Glashalter"(halt eben so ein Saugnapf), Leitern, und was man sonst noch so an Werkzeug braucht verlastet wird...
    Zusätzlich noch der RW2 falls halt eben die Türöffnung aufgrund von tausenden von Riegeln und ultraverstärkten Türen sehr aufwendig wird und man noch Trennschleifer oder ähnliches benötigen könnte.(Leider weiß man ja nie, was einen erwartet)
    Und zusätztlich kommt natürlich ncoh die DLK dazu, um wie oben shcon erwähnt sich evtl. Zutritt durch Fenster zuverschaffen.

    Und da das, alles meistens nicht so klar ist was benötigt wird, im Verhältnis wie schnell es an der Einsatzstelle ist, finde ich einen Pauschal Preis schon ziemlich "okay". Die sollten allerdings auch nicht zu klein ausfallen...

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?
    Wie gesagt, das ist eine Frage der Definition eines Dienstleistungsbetriebes. Da die FW nicht frei wirtschaftlich arbeitet, würde ich sie nicht zu der Gruppe zählen. Allein, weil sie teilweise kostenlos arbeitet (und da nenne mir mal einen Berieb, der das tut).
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Das meinst Du hoffentlich nicht ernst, oder? Wie gesagt, zumindest bei uns hat die Feuerwehr kein Interesse daran, möglichst viel Geld einzunehmen, weil sie das Geld so oder so nicht bekommt, sondern zunächst von der Kommune eingezogen wird.
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.
    So habe ich das nicht gesagt. Ich meine nur, dass er im Zweifelsfall diese Rechnung so nicht akzeptieren muss und Widerspruch einlegen kann. Diese Möglichkeit hat er.
    Und grundsätzlich würde ich der FW nicht unterstellen wollen, dass sie absichtlich zu viel Kräfte oder Material abrechnet.

    @ Backdraft: Ok, alles klar. Danke.
    Gruß
    Axel

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