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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Tach,

    bei uns ist es inzwischen auch üblich, Einsätze abzurechnen, wenn keine unmittelbare Notsituation vorlag (z.B. bei ausgelösten BMA´s, mutwilligen Fehlalarmen, Ölspuren mit bekanntem Verursacher etc.). In der Regel werden die Einsatzkosten von den Versicherungen übernommen, wodurch man sich als Einsatzleiter häufig die Frage gefallen lassen muss, warum man zu welcher Zeit gerade diese Mittel gewählt hat, welche vielleicht Kosten verursacht haben.
    Aber trotzdem finde ich es richtig, Kosten in Rechnung zu stellen, denn die Feuerwehr ist kein Dienstleistungsbetrieb!
    Gruß
    Axel

  2. #2
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    Ölspuren, mutwillige Fehlalarme, BMA-Alarme aufgrund mangelhafter Wartung müssen bei uns auch von Verursacher getragen werden.

    Kosten siehe hier (ab Seite 3):

    http://www.arnsberg.de/recht/satzung_162-feuerwehr.pdf

  3. #3
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    Zitat Zitat von axeme
    denn die Feuerwehr ist kein Dienstleistungsbetrieb!
    Aha! Welche Produkte stellt denn die Feuerwehr her, wenn sie dafür Geld verlangt?

    Ich persönlich finde es auch richtig, Dienstleistungen in Rechnung zu stellen. Das machen die HiOrgs ja auch (Rettungsdienst, Sanitätswachen etc). Allerdings muss der Rahmen entsprechend sein. Einen kompletten Zug abzurechnen für eine Wohnungsöffnung, ist übertrieben. Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
    Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.

    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.02.2006 um 15:59 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Aha! Welche Produkte stellt denn die Feuerwehr her, wenn sie dafür Geld verlangt? [...]
    Kannst Du das mal näher erläutern?

    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist und somit im Prinzip nur Aufgaben (Einsätze) abarbeiten muss, durch welche eine unmittelbare Gefahr für die Bürger besteht. Alles andere sollen Betriebe aus der freien Wirtschaft machen. Soll die Feuerwehr trotzdem einen Einsatz fahren, obwohl keine eindeutige Gefährdung vorliegt, finde ich schon, dass man den Einsatz abrechnen sollte.

    Dass man feste Sätze (also Pauschalen) für bestimmte Einsatzarten einführen sollte, sehe ich nicht so. Eine faire Abrechnung kann nur nach Größe der erbrachten Leistung erfolgen, denke ich. Wenn also 20 Leute da waren, dann sind diese auch zu zahlen, egal wie die Einsatzmeldung war. Im Zweifelsfall kann derjenige, der die Rechnung bekommt, ja Widerspruch dagegen einlegen.

    Zitat Zitat von Mr.Blaulicht
    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).
    Das Geld für die Feuerwehr kommt doch auch weiterhin aus öffentlicher Hand. Die einzelne Feuerwehr wird von dem Geld nicht viel sehen, grundsätzlich zieht die zuständige Kommune die abgerechneten Gelder ein. Ob davon wiederum die Feuerwehren profitieren, steht auf einem anderen Blatt. Im Prinzip wird also nichts doppelt gezahlt, denn die wirklichen "Notfalleinsätze" sind ja weiterhin kostenfrei (und diese Einsätze werden vom Bürger über die Feuerschutzsteuer o.ä. bezahlt).
    Geändert von axeme (14.02.2006 um 16:31 Uhr)
    Gruß
    Axel

  5. #5
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    @axeme,

    ich glaube Du kennst Eure Satzung net. §5 Abs. 4.

    Und eine Gebührensatzung gibt es schon seit geraumer Zeit bei vielen Gemeinden/Städten. Muss man einfach nur mal deren Webseiten durchforsten.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #6
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    @ Backdraft: Welche Satzung meinst Du? Ich weiß, dass es bereits seit langer Zeit Gebührensatzungen gibt. Das habe ich nciht bestritten.

    @ Freakmaster: Wenn Du es so willst, ja. Aber im Prinzip ist der Unterschied zwischen einer Feuerwehr und einem Diestleistungsbetrieb doch groß. Die Feuerwehr ist ein Organ des Kommune. Wenn Du ein Amt also als Dienstleistungsbetrieb bezeichnest, dann stimmt das.
    Gruß
    Axel

  7. #7
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    @axeme,

    sorry, habe mich verlesen. Aber schau mal in die Satzung, die fmjmp gepostet hat. So sieht es in jeder Satzung aus, §5, Abs. 4. Das steht nämlich klipp und klar drin, was zu Berechnen ist und was nicht.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  8. #8
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    Zitat Zitat von axeme
    Kannst Du das mal näher erläutern?

    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist und somit im Prinzip nur Aufgaben (Einsätze) abarbeiten muss, durch welche eine unmittelbare Gefahr für die Bürger besteht.
    In diesem Sinne ist die FF aber n Dienstleister, da sie kein Produkt herstellt!!
    MFG Flo

  9. #9
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    Zitat Zitat von axeme
    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist
    Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?
    Zitat Zitat von axeme
    Dass man feste Sätze (also Pauschalen) für bestimmte Einsatzarten einführen sollte, sehe ich nicht so. Eine faire Abrechnung kann nur nach Größe der erbrachten Leistung erfolgen, denke ich. Wenn also 20 Leute da waren, dann sind diese auch zu zahlen, egal wie die Einsatzmeldung war.
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Zitat Zitat von axeme
    Im Zweifelsfall kann derjenige, der die Rechnung bekommt, ja Widerspruch dagegen einlegen.
    Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.

    Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.

    Gruß
    Reissdorf

  11. #11
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.

    Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.

    Gruß
    Reissdorf
    Und nun erklär mal dem Versicherten, dass ein Tanklöschwagen und eine Drehleiter zum Öffnen einer Tür wichtig sind. Die Versicherung wird sagen: "Wie denkt Ihr eigentlich, dass der Schlüsseldienst die Tür aufmacht?" Und da hat sie nicht unrecht!

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Bei uns fährt EIN Fahrzeug raus.

  12. #12
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    Is ja auch vollkommen ausreichend ..
    Wobei das meistens egal ist, denn ne Türöffnung fällt in der Regel ein Pausch Betrag zw 50-100 € an.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?
    Wie gesagt, das ist eine Frage der Definition eines Dienstleistungsbetriebes. Da die FW nicht frei wirtschaftlich arbeitet, würde ich sie nicht zu der Gruppe zählen. Allein, weil sie teilweise kostenlos arbeitet (und da nenne mir mal einen Berieb, der das tut).
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Das meinst Du hoffentlich nicht ernst, oder? Wie gesagt, zumindest bei uns hat die Feuerwehr kein Interesse daran, möglichst viel Geld einzunehmen, weil sie das Geld so oder so nicht bekommt, sondern zunächst von der Kommune eingezogen wird.
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.
    So habe ich das nicht gesagt. Ich meine nur, dass er im Zweifelsfall diese Rechnung so nicht akzeptieren muss und Widerspruch einlegen kann. Diese Möglichkeit hat er.
    Und grundsätzlich würde ich der FW nicht unterstellen wollen, dass sie absichtlich zu viel Kräfte oder Material abrechnet.

    @ Backdraft: Ok, alles klar. Danke.
    Gruß
    Axel

  14. #14
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
    Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.

    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das sehe ich anders:
    Das Budget für die Feuerwehr sollte darauf ausgelegt sein, dass die primäre Aufgabe wahrgenommen werden kann: Helfen in Notsituationen bei Gefahr für Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerte.

    Wenn dieser Hilfeleistungsfall vom jeweiligen Geschädigten unverschuldet eintritt bzw. ein schuldiger nicht zu ermitteln ist, dann ist es Aufgabe der Feuerwehr zu helfen, ohne jegliche Berechnung.

    Wenn aber ein Verschulden des Geschädigten vorliegt, dann muss eine Berechnung erfolgen. Die Budgets der Feuerwehr sind jetzt schon viel zu knapp bemessen, wie würde es denn bei den Wehren aussehen, wenn die eingenommen Gebühren vom Budget wieder abgezogen werden würden?

    Was die Höhe der Berechnung angeht: Hier sollte der Aufwand berechnet werden der nach AAO für den jeweiligen Einsatz erforderlich ist. Sollten Aufgrund von Personalmangel o.ä. weniger Kräfte und/oder Fahrzeuge eingesetz worden sein können die Gebühren ggf. ja gekürzt werden. Aber auf jeden Fall sollte die AAO die Berechnungsgrundlage darstellen.

    Bei der Alarmierung kann die Feuerwehr nur aufgrund des Einsatzstichwortes den Einsatzumfang einschätzen und dafür gibt es die AAO, sollten weniger Kräfte erforderlich sein ist das ggf. Pech des Geschädigten der den Einsatz (verschuldet) verursacht hat. Und bei einer Türöffnung ist mehr als eine Person erforderlich: Einsatzleiter, Fahrer/Maschinist (bleibt immer am Fahrzeug!), Personal um das Fahrzeug ggf. abzusichern, denn wir haben leider nicht immer die Zeit uns einen vernünftigen Parkplatz zu suchen, und letztendlich ein Trupp zum öffnen der Tür. Natürlich geht es auch mit weniger, aber dann sollte man vielleicht lieber den Schlüsseldienst rufen, der braucht dann aber auch länger (und ist evtl. auch nicht billiger)!

    Was auch zu bedenken ist: Die Feuerwehr bekommt ein Einsatzstichwort und danach wir alamiert! Das heißt es werden meistens mehr Leute alarmiert als wirklich erforderlich sind, da man

    1. davon ausgehen muß, dass nicht alle alarmierten kommen können

    und

    2. man durch die Verteilung der Schleifen schlecht eine bestimmte Anzahl von Personal alarmieren kann.

    Das heißt also egal welcher Aufwand letztendlich erforderlich ist, die Grundlage für eine Berechnung kann nur die AAO sein, da die Feuerwehr keine andere Möglichkeit hat den erforderlichen Aufwand vorher einzuschätzen.

    Gruß,

    Lars

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