Hallo,
zum 01.12.2006 haben wir bei unserer Feuerwehr der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Rechnung getragen.
Siehe Link:
http://www.feuerwehr-uebersee.de/ind...d=96&Itemid=44
Mich würde eure Meinung bzw. eure Handhabung interessieren
Hallo,
zum 01.12.2006 haben wir bei unserer Feuerwehr der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Rechnung getragen.
Siehe Link:
http://www.feuerwehr-uebersee.de/ind...d=96&Itemid=44
Mich würde eure Meinung bzw. eure Handhabung interessieren
Ja und?
Ist doch richtig ... Komme auch aus Bayern und wir machen das ganz genauso.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Bei der BF München ist es so, dass z.B. bei einem VU mit eingeklemter Pers. solange, bis die Person befreit und dem RD übergeben ist der Einsatz kostenfrei ist und sobald die Pers. übergeben wurde, ein neuer Einsatz aufgemacht wird und dann wird abgerechnet.
Bei uns im Dorf werden hald nur solche Sachen abgerechnet, für die eigentlich jemand anders zuständig ist wie z.B. Türöffnung, weil jemand seinen Schlüssel im Haus vergessen hat oder n Binennest oder so. Wird natürlich demjenigen vorher mitgeteilt!!
MFG Flo
aber bei einem VU sollte sich der verunfallte doch nicht noch gedanken machen was er am ende zahlen muss ...
Is hald so!
Aber soweit ich weiß zahlt doch des die Versicherung oder? Muss nochmal nachfragen!
MFG Flo
Also in Worms wird gerne Geld von der Feuerwehr eingenommen.Ich hab mal durch zufall irgendwann auf www.worms.de die "Feuerwehrgebührensatzung" gefunden.TS8/8 pro Stunde 20€...
http://worms.de/downloads/Ortsrecht/...rensatzung.pdf
hier könnt ihr es euch selbst anschauen.
Gruß Marv
Zitat von Freakmaster
Zahlt die Versicherung auch.
Kann nur sein das die sagen .. was wolltet ihr da mit 1 RW und 3 LFs ... 1 RW und 1 LF langt für nen normalen VU und 40 Feuerwehrmänner zahlen wir auch nicht, sondern nur 20.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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