Er hat ja Gründe angeben die den Einsatz erforderlich machten.Zitat von Alex22
Im Nachhinein, kann man aber aufgrund wegen fahrlässigkeit usw. den Einsatz kostenpflichtig machen!2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
Joar, kannst du ja versuchen, aber ich denke der Richter wird das ähnlich sehen ;-)3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.