Ich denke, dass Du hier einige Sachen ganz gewaltig durcheinander wirfst:Zitat von Mr. Blaulicht
Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, wird ein ganz anderer Apparat in Bewegung gesetzt, als wenn z.B. der Hausarzt oder Schlüsseldienst gerufen werden.
Das fängt schon mit der Alarmierung in der Leitstelle an (gebundenes Personal für diesen Einsatz), die Einsatzkräfte die als Minimum alarmiert werden bestimmt die AAO, genauso wie die Anzahl und Art der ausrückenden Fahrzeuge.
Beim Hausarzt oder Schlüsseldienst wird eine Persosn angerufen die dann dort hinfährt (in welcher Zeit?).
Und worüber sprechen wir hier eigentlich? Es geht um kostenpflichtige Einsätze, sprich Einsätze die von irgendjemanden grob Fahrlässig, mutwillig oder aus Dummheit ausgelöst wurden, alles andere wird ja auch nicht berechnet. Wenn also jemand meint, er muss für einen verlorenen Schlüssel (mal ganz blöd gesagt) den Feuerwehr Apparat in Bewegung setzen, dann auch mit der Konsequenz die Kosten hierfür zu tragen.
Meines Wissens wird garantiert keine Rechnung gestellt, wenn eine Person auf Grund eines Unfalls, Herzinfarktes o.ä. in der Wohnung ist und hierfür die Tür geöffnet werden muss.