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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

  1. #31
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Das muss der Patient bzw. seine Kranken Versicherung bestimmt getrennt bezahlen, ich denke nicht, dass die Kommune sich da groß artig mit dem ( meistens auch privaten) Rettungsdienst kurzschließen mag...
    Zwei Möglichkeiten: Entweder rechnet die Feuerwehr direkt mit der Krankenkasse ab. Dazu brauchen sie eine Genehmigung der Krankenkasse und das wäre mir neu.
    Zweitens: Die Feuerwehr rechnet mit dem Rettungsdienst ab. Von den ca. 350 € für den RD gehen dann also 300 € für die Feuerwehr ab. Das kann´s ja dann auch nicht sein.

    Ich lasse mich aber gerne überzeugen, wie´s wirklich läuft!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #32
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    Zitat Zitat von Alex22
    1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
    Er hat ja Gründe angeben die den Einsatz erforderlich machten.

    2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
    Im Nachhinein, kann man aber aufgrund wegen fahrlässigkeit usw. den Einsatz kostenpflichtig machen!

    3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
    Joar, kannst du ja versuchen, aber ich denke der Richter wird das ähnlich sehen ;-)

  3. #33
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    Zitat Zitat von Alex22
    300€ für ne Türöffnung?
    Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
    Schonmal was von Wucher gehört?

    Und ich als EL würde Dir die Tür wieder zuziehen (;-))))) !
    Hast Du schon mal nen Schlüsseldienst Nachts um drei Uhr angerufen ?
    Na ja, auch egal.

    Fakt ist zumindestens in RLP das NUR das abgerechnet wird was auch EINGESETZT wurde, und nicht das was AUSGERÜCKT ist.( siehe auch Hilfeleistungs oder Brandbericht Abschnitt 66 - 84 )

    Kosten Pauschalisieren ist sicher ne gute idee, aber dann auch nur wenn der Einsatz IMMER mit gleicher Anzahl von Einsatzkräften erledigt werden kann, und somit die Kosten auch kalkuliert werden können. ( z.B Einsatz zur Türöffnung von zwei oder einer Hauptamtlichen Kraft oder Mitarbeiter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, wo keine Lohnfortzahlung zu gewähren ist )

    300 € sind schnell weg, rechnet doch mal euren Bruttostundenlohn+Sozialabgaben des Arbeitgebers * Einsatzdauer

    Gruß Tele.....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #34
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    Zitat Zitat von Alex22
    300€ für ne Türöffnung?
    Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
    Schonmal was von Wucher gehört?

    Fiel mir gerade nur ein...

    Ein MDL wird bei uns mit ca. 500€ abgerechnet.... (Wie viel kostet es bei euch ?)
    Und da wird ja bekanntlich noch weniger gemacht, als bei einer Türöffnung.


    Also halte ich 300€ für gerechtfertigt. Und wenn es wirklich ein NOTFALL ist, dann sollten dir die 300€ auch egal sein... lieber 300€ weniger in der Tasche als Tot, weil dann kannst du auch nichts mehr mit dem Geld anfangen...

  5. #35
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    ... lieber 300€ weniger in der Tasche als Tot, weil dann kannst du auch nichts mehr mit dem Geld anfangen...
    Was ist denn das für ein Argument: Damit wären ja auch 1000 € gerchtfertigt. Aber auch Dein Hausarzt könnnte auf die Idee kommen, und mehr abrechnen. Deine Gesundheit müsste Dir das dann doch auch wert sein
    *kopfschüttel*

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #36
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Aber auch Dein Hausarzt könnnte auf die Idee kommen, und mehr abrechnen.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich denke, dass Du hier einige Sachen ganz gewaltig durcheinander wirfst:
    Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, wird ein ganz anderer Apparat in Bewegung gesetzt, als wenn z.B. der Hausarzt oder Schlüsseldienst gerufen werden.

    Das fängt schon mit der Alarmierung in der Leitstelle an (gebundenes Personal für diesen Einsatz), die Einsatzkräfte die als Minimum alarmiert werden bestimmt die AAO, genauso wie die Anzahl und Art der ausrückenden Fahrzeuge.

    Beim Hausarzt oder Schlüsseldienst wird eine Persosn angerufen die dann dort hinfährt (in welcher Zeit?).

    Und worüber sprechen wir hier eigentlich? Es geht um kostenpflichtige Einsätze, sprich Einsätze die von irgendjemanden grob Fahrlässig, mutwillig oder aus Dummheit ausgelöst wurden, alles andere wird ja auch nicht berechnet. Wenn also jemand meint, er muss für einen verlorenen Schlüssel (mal ganz blöd gesagt) den Feuerwehr Apparat in Bewegung setzen, dann auch mit der Konsequenz die Kosten hierfür zu tragen.

    Meines Wissens wird garantiert keine Rechnung gestellt, wenn eine Person auf Grund eines Unfalls, Herzinfarktes o.ä. in der Wohnung ist und hierfür die Tür geöffnet werden muss.

  7. #37
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    Zitat Zitat von blue-devil-lg
    Meines Wissens wird garantiert keine Rechnung gestellt, wenn eine Person auf Grund eines Unfalls, Herzinfarktes o.ä. in der Wohnung ist und hierfür die Tür geöffnet werden muss.
    Der Meinung war ich auch, bis ich folgendes las:
    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Also halte ich 300€ für gerechtfertigt. Und wenn es wirklich ein NOTFALL ist, dann sollten dir die 300€ auch egal sein... lieber 300€ weniger in der Tasche als Tot, weil dann kannst du auch nichts mehr mit dem Geld anfangen...
    Also, jetzt mal Butter bei die Fische: Welche Einsätze werden konkret mit wem abgerechnet?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #38
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    Ganz einfach: §41 FSHG
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  9. #39
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von Backdraft007
    Ganz einfach: §41 FSHG
    So einfach auch wieder nicht: Dein Verweis auf das FSHG bezieht sich soweit ich das deute nur auf NRW.

    Für Niedersachsen musst Du zum Beispiel hier kucken:

    http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

    NBrandSchG § 26: Kostenersatz, dort ist auch festgelegt, dass die jeweiligen Gemeinden die Kosten in ihrer jeweiligen Satzung festlegen müssen.

  10. #40
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    Also kurzum: Ländersache !

    bei uns in RLP wird nach diesem Motto abgerechnet:

    § 36
    Kostenersatz
    (1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen

    1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

    2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,

    3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 dienten, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können,

    4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,

    5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert,

    6. von dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Falschalarm auslöst.

    (2) Die Aufgabenträger können von Unternehmen auch Ersatz der Kosten für Ausrüstungsgegenstände und Übungen verlangen, die zur Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich sind, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können.

    (3) § 3 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 2, findet hinsichtlich der Geltendmachung des Kostenersatzes keine Anwendung. Wird ein Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 in einem anderen Zuständigkeitsbereich oder werden mehrere Aufgabenträger tätig, kann der für die Einsatzmaßnahmen örtlich zuständige Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Einvernehmen mit den anderen Aufgabenträgern auch Ersatz der diesen Aufgabenträgern entstandenen Kosten verlangen. Soweit die anderen Aufgabenträger Satzungen nach Absatz 4 erlassen haben, können diese bezüglich ihrer Kosten auch außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs dieser Aufgabenträger angewendet werden. Die vereinnahmten Beträge sind an die anderen Aufgabenträger anteilig abzuführen, soweit sich aus einer Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern nichts anderes ergibt. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten sind anteilig zwischen den Aufgabenträgern aufzuteilen.

    (4) Die kommunalen Aufgabenträger können den Kostenersatz durch Satzung regeln und hierbei Pauschalbeträge festsetzen. Dies gilt auch in den Fällen des § 3 Abs. 2 Satz 1, des § 4 Abs. 3 und des § 5 Abs. 2 . Das Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175, BS 610-10) in der jeweils geltenden Fassung findet entsprechende Anwendung.
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  11. #41
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    1. Was ist ein MDL?
    2. Wirst du niemanden erklären können, in welcher Realation die einfache Türöffnung zu 3 Fahrzeug und wahrscheinlich mindestens 6 Leuten steht ..
    Hallo?
    Bei 300 oder mehr € da schmeiß ich lieber ne Scheibe ein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #42
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    mal kurz zur info es geht hier um einsätze wo keine Gefahr für Mensch und Tier besteht.
    wenn jemand meint er brauch die feuerwehr weil er nachts net in seine wohnung kommt soll er meinetwegen 300€ zaheln. hat jemand schonmal den schlüsselnotdienst gerufen da kommen auch sehr schnell 300€ zusammen und der kommt allein ;)

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