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Thema: FFW Gebührensatzung > Eure Erfahrung, Meinung

  1. #16
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
    Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.

    Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das sehe ich anders:
    Das Budget für die Feuerwehr sollte darauf ausgelegt sein, dass die primäre Aufgabe wahrgenommen werden kann: Helfen in Notsituationen bei Gefahr für Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerte.

    Wenn dieser Hilfeleistungsfall vom jeweiligen Geschädigten unverschuldet eintritt bzw. ein schuldiger nicht zu ermitteln ist, dann ist es Aufgabe der Feuerwehr zu helfen, ohne jegliche Berechnung.

    Wenn aber ein Verschulden des Geschädigten vorliegt, dann muss eine Berechnung erfolgen. Die Budgets der Feuerwehr sind jetzt schon viel zu knapp bemessen, wie würde es denn bei den Wehren aussehen, wenn die eingenommen Gebühren vom Budget wieder abgezogen werden würden?

    Was die Höhe der Berechnung angeht: Hier sollte der Aufwand berechnet werden der nach AAO für den jeweiligen Einsatz erforderlich ist. Sollten Aufgrund von Personalmangel o.ä. weniger Kräfte und/oder Fahrzeuge eingesetz worden sein können die Gebühren ggf. ja gekürzt werden. Aber auf jeden Fall sollte die AAO die Berechnungsgrundlage darstellen.

    Bei der Alarmierung kann die Feuerwehr nur aufgrund des Einsatzstichwortes den Einsatzumfang einschätzen und dafür gibt es die AAO, sollten weniger Kräfte erforderlich sein ist das ggf. Pech des Geschädigten der den Einsatz (verschuldet) verursacht hat. Und bei einer Türöffnung ist mehr als eine Person erforderlich: Einsatzleiter, Fahrer/Maschinist (bleibt immer am Fahrzeug!), Personal um das Fahrzeug ggf. abzusichern, denn wir haben leider nicht immer die Zeit uns einen vernünftigen Parkplatz zu suchen, und letztendlich ein Trupp zum öffnen der Tür. Natürlich geht es auch mit weniger, aber dann sollte man vielleicht lieber den Schlüsseldienst rufen, der braucht dann aber auch länger (und ist evtl. auch nicht billiger)!

    Was auch zu bedenken ist: Die Feuerwehr bekommt ein Einsatzstichwort und danach wir alamiert! Das heißt es werden meistens mehr Leute alarmiert als wirklich erforderlich sind, da man

    1. davon ausgehen muß, dass nicht alle alarmierten kommen können

    und

    2. man durch die Verteilung der Schleifen schlecht eine bestimmte Anzahl von Personal alarmieren kann.

    Das heißt also egal welcher Aufwand letztendlich erforderlich ist, die Grundlage für eine Berechnung kann nur die AAO sein, da die Feuerwehr keine andere Möglichkeit hat den erforderlichen Aufwand vorher einzuschätzen.

    Gruß,

    Lars

  2. #17
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    Zitat Zitat von axeme
    Ich sagte, dass die Feuerwehr kein (!) Dienstleistungsbetrieb ist
    Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?
    Zitat Zitat von axeme
    Dass man feste Sätze (also Pauschalen) für bestimmte Einsatzarten einführen sollte, sehe ich nicht so. Eine faire Abrechnung kann nur nach Größe der erbrachten Leistung erfolgen, denke ich. Wenn also 20 Leute da waren, dann sind diese auch zu zahlen, egal wie die Einsatzmeldung war.
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Zitat Zitat von axeme
    Im Zweifelsfall kann derjenige, der die Rechnung bekommt, ja Widerspruch dagegen einlegen.
    Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #18
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.

    Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.

    Gruß
    Reissdorf

  4. #19
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Bei uns würde ich sagen das eine "Wohnungsöffnung" Person hinter verschlossenener Tür (PTÜR) ist. Da fährt ganz klar die DLK mit.

    Bei PTÜR fährt die zuständige Löschgruppe, RW und DLK.

    Gruß
    Reissdorf
    Und nun erklär mal dem Versicherten, dass ein Tanklöschwagen und eine Drehleiter zum Öffnen einer Tür wichtig sind. Die Versicherung wird sagen: "Wie denkt Ihr eigentlich, dass der Schlüsseldienst die Tür aufmacht?" Und da hat sie nicht unrecht!

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Bei uns fährt EIN Fahrzeug raus.

  5. #20
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    Is ja auch vollkommen ausreichend ..
    Wobei das meistens egal ist, denn ne Türöffnung fällt in der Regel ein Pausch Betrag zw 50-100 € an.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Die Feuerwehr bietet doch eine Dienstleistung an, zum Beispiel: Feuer löschen, Katze retten, Tür aufmachen etc. Oder sehe ich das falsch?
    Wie gesagt, das ist eine Frage der Definition eines Dienstleistungsbetriebes. Da die FW nicht frei wirtschaftlich arbeitet, würde ich sie nicht zu der Gruppe zählen. Allein, weil sie teilweise kostenlos arbeitet (und da nenne mir mal einen Berieb, der das tut).
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Klar. Und wenn die Feuerwehr mal etwas mehr Geld braucht, wird die Drehleiter halt auch noch mit zur Wohnungsöffnung genommen.
    Das meinst Du hoffentlich nicht ernst, oder? Wie gesagt, zumindest bei uns hat die Feuerwehr kein Interesse daran, möglichst viel Geld einzunehmen, weil sie das Geld so oder so nicht bekommt, sondern zunächst von der Kommune eingezogen wird.
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Das nenne ich aber mal Bürgerverbundenheit. Der Bürger muss nachweisen, dass zuviel abgerechnet wurde. Und das ohne jedes Fachwissen etc.
    So habe ich das nicht gesagt. Ich meine nur, dass er im Zweifelsfall diese Rechnung so nicht akzeptieren muss und Widerspruch einlegen kann. Diese Möglichkeit hat er.
    Und grundsätzlich würde ich der FW nicht unterstellen wollen, dass sie absichtlich zu viel Kräfte oder Material abrechnet.

    @ Backdraft: Ok, alles klar. Danke.
    Gruß
    Axel

  7. #22
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    Die Drehleiter ist wohl noch recht einfach zu erklären. Die Person ist meistens hiter einer verschlossenen Türe wenn sie die Tür nicht mehr alleine aufmachen kann, sich also in einer Notlage befindet. Die DLK kann man nun benutzen um in höhergelegene Fester einzusteigen, die Person mit Hilfe der Tragenauflage aus höheren Stockwerken zu retten. Da finde ich das TLF schon schwiriger zu rechtfertigen.

    Gruß
    Reissdorf

  8. #23
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    Wir fahren zur Türöffnung mitm LF..
    Notfalls is da auch ne AXT oder ein Bolzenschneider drauf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #24
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    Ich glaube es muss jetzt net jeder posten, mit welchem Fahrzeug er bei welchem Einsatz hindüst. Das wird sich jede Feuerwehr genau überlegt haben und bei Bedarf oder Schwierigkeiten abändern.
    Hier geht es doch um das Prinzip der Gebührensatzung bei Feuerwehren.
    Ich kann nur wiederholen das es diese schon lange gibt und gerechtfertigt sind.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  10. #25
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    Eigentlich weichen wir ja vom Thema ab aber egal...

    Bei uns fährt in der Regel das Erstangriffsfahrzeug( LF 20/16 ) raus.
    Ganz einfach, weil dort der Ziehfix, Brechwerkzeug, "Glashalter"(halt eben so ein Saugnapf), Leitern, und was man sonst noch so an Werkzeug braucht verlastet wird...
    Zusätzlich noch der RW2 falls halt eben die Türöffnung aufgrund von tausenden von Riegeln und ultraverstärkten Türen sehr aufwendig wird und man noch Trennschleifer oder ähnliches benötigen könnte.(Leider weiß man ja nie, was einen erwartet)
    Und zusätztlich kommt natürlich ncoh die DLK dazu, um wie oben shcon erwähnt sich evtl. Zutritt durch Fenster zuverschaffen.

    Und da das, alles meistens nicht so klar ist was benötigt wird, im Verhältnis wie schnell es an der Einsatzstelle ist, finde ich einen Pauschal Preis schon ziemlich "okay". Die sollten allerdings auch nicht zu klein ausfallen...

  11. #26
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Bei uns fährt in der Regel das Erstangriffsfahrzeug( LF 20/16 ) raus...Zusätzlich noch der RW2 ...Und zusätztlich kommt natürlich ncoh die DLK dazu,......
    [Spass an]
    Bei mir hat bis jetzt immer mein rechter Stiefel gereicht, um eine Tür zu öffnen
    [Spass aus]
    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    Die sollten allerdings auch nicht zu klein ausfallen...
    Und wie hoch sollte sie sein? So ein Aufwand kostet natürlich auch ´ne Kleinigkeit.

    Wie wird denn bei solchen Einsätzen überhaupt abgerechnet? Mit dem Patienten oder mit dem Rettungsdienst oder wie läuft das ab?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
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    Und wie hoch sollte sie sein? So ein Aufwand kostet natürlich auch ´ne Kleinigkeit.
    hmm... ich ich persönlcih würde jetzt einfach mal rein aussem Bauch sagen so ca. 300€
    (In einer von den hier genannten Gebührensatzungen Stand etwas von 100€ oder so...Find ich irgendwie zuwenig)

    Wie wird denn bei solchen Einsätzen überhaupt abgerechnet? Mit dem Patienten oder mit dem Rettungsdienst oder wie läuft das ab?
    Das muss der Patient bzw. seine Kranken Versicherung bestimmt getrennt bezahlen, ich denke nicht, dass die Kommune sich da groß artig mit dem ( meistens auch privaten) Rettungsdienst kurzschließen mag... Ich meine, das sind Beamten und das wär ja zusätzlcihe Arbeit! ;-)

  13. #28
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    Zitat Zitat von Fire_in_the_hole
    hmm... ich ich persönlcih würde jetzt einfach mal rein aussem Bauch sagen so ca. 300€
    (In einer von den hier genannten Gebührensatzungen Stand etwas von 100€ oder so...Find ich irgendwie zuwenig)
    300€ für ne Türöffnung?
    Ich würd dir als Eigentümer die Rechnung um die Ohren hauen ...
    Schonmal was von Wucher gehört?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #29
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    Wieso Wucher ? womit vergleichst du es denn?
    Die Feuerwehr steht ausser Konkurenz, Sie ist ja auch kein Dienstleister unten vielen...

    Und wenn du bedenkst, dass du mit so einem Einsatz jeweils ein RW2, DLK und ein wichtiges LF bindest finde ich das schon gerechtfertigt!


    Bei uns ist das schon mal vorgekommen, dass Leute die Feuerwehr zum aufbrechen der Tür gerufen haben(unter Vorgabe von "gerechtfertigten" Gründen ) nur weil es 1. schneller geht und 2. sogar noch günstiger als Schlüsseldienst.
    Der hatte damit irgendwie schon Erfahrungen gehabt...

  15. #30
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    1. Wenn er den Notruf mißbraucht macht er sich Strafbar ...
    2. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht müßt ihr die Türe sowieso kostenfrei aufmachen.
    3. Würd ich die Rechnung nie zahlen und vor Gericht ziehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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