Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Man darf dann halt auch nur die Leistungen in Rechnung stellen, die erbracht wurden. Und für eine Wohnungsöffnung reicht zum Beispiel ein einzelner Mann. Dass die Feuerwehr prinzipiell mit vier Leuten ausrückt, dafür kann ja der Kostenerstatter nix für.
Worauf ich hinaus will: Man muss sich als Feuerwehr standartisierte Abrechnungsformalitäten überlegen. Zum Beispiel VU mit einer eingeklemmten Person inkl. Löschbereitschaft: 250,00 €. Egal wieviele Fahrzeuge, egal wie viele Feuerwehrler etc.

Gleichzeitig muss man bedenken, dass das Geld für die Feuerwehr bis jetzt von der Allgemeinheit kam. Also muss man die öffentlichen Mittel um genau diesen Betrag kürzen, der durch Rechnungen reinkommt. Dieses Geld muss der Allgemeinheit wieder zurückgegeben werden, da ansonsten der Bürger ja doppelt bezahlt (vgl. Auto-Maut und KFZ-Steuer).

Gruß, Mr. Blaulicht
Das sehe ich anders:
Das Budget für die Feuerwehr sollte darauf ausgelegt sein, dass die primäre Aufgabe wahrgenommen werden kann: Helfen in Notsituationen bei Gefahr für Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerte.

Wenn dieser Hilfeleistungsfall vom jeweiligen Geschädigten unverschuldet eintritt bzw. ein schuldiger nicht zu ermitteln ist, dann ist es Aufgabe der Feuerwehr zu helfen, ohne jegliche Berechnung.

Wenn aber ein Verschulden des Geschädigten vorliegt, dann muss eine Berechnung erfolgen. Die Budgets der Feuerwehr sind jetzt schon viel zu knapp bemessen, wie würde es denn bei den Wehren aussehen, wenn die eingenommen Gebühren vom Budget wieder abgezogen werden würden?

Was die Höhe der Berechnung angeht: Hier sollte der Aufwand berechnet werden der nach AAO für den jeweiligen Einsatz erforderlich ist. Sollten Aufgrund von Personalmangel o.ä. weniger Kräfte und/oder Fahrzeuge eingesetz worden sein können die Gebühren ggf. ja gekürzt werden. Aber auf jeden Fall sollte die AAO die Berechnungsgrundlage darstellen.

Bei der Alarmierung kann die Feuerwehr nur aufgrund des Einsatzstichwortes den Einsatzumfang einschätzen und dafür gibt es die AAO, sollten weniger Kräfte erforderlich sein ist das ggf. Pech des Geschädigten der den Einsatz (verschuldet) verursacht hat. Und bei einer Türöffnung ist mehr als eine Person erforderlich: Einsatzleiter, Fahrer/Maschinist (bleibt immer am Fahrzeug!), Personal um das Fahrzeug ggf. abzusichern, denn wir haben leider nicht immer die Zeit uns einen vernünftigen Parkplatz zu suchen, und letztendlich ein Trupp zum öffnen der Tür. Natürlich geht es auch mit weniger, aber dann sollte man vielleicht lieber den Schlüsseldienst rufen, der braucht dann aber auch länger (und ist evtl. auch nicht billiger)!

Was auch zu bedenken ist: Die Feuerwehr bekommt ein Einsatzstichwort und danach wir alamiert! Das heißt es werden meistens mehr Leute alarmiert als wirklich erforderlich sind, da man

1. davon ausgehen muß, dass nicht alle alarmierten kommen können

und

2. man durch die Verteilung der Schleifen schlecht eine bestimmte Anzahl von Personal alarmieren kann.

Das heißt also egal welcher Aufwand letztendlich erforderlich ist, die Grundlage für eine Berechnung kann nur die AAO sein, da die Feuerwehr keine andere Möglichkeit hat den erforderlichen Aufwand vorher einzuschätzen.

Gruß,

Lars