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Thema: RA contra Krankenpflege

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Moin moin,

    genau, auch Krankenpfleger dürfen auf Rettungsmitteln sitzen, aber halt nicht als RA-Ersatz, ausser, es steht explizit geeingnete Person im Gesetz.

    @ Ch.Koenig: Da bin ich gespannt, ob ich Dich richtig einschätze...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Ch.Koenig Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    genau, auch Krankenpfleger dürfen auf Rettungsmitteln sitzen, aber halt nicht als RA-Ersatz, ausser, es steht explizit geeingnete Person im Gesetz.
    Und das ist IIRC einklich nur noch in einem einzigen und hanz bestimmten Bundesland der Fall - öder?

    Du schätzt mich ein? -gg- Wie denn?

    So, müde und doof genug für heute - guts nächtle!

    Christian

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