Tach !!!

ETIENNE schreibt u.A.:

"Rettungsassistenten dürfen auf Rettungsmittel ihren Dienst tun - Krankenpfleger nicht.
"

Das gilt nicht in allen Bundesländern und stimmt daher natürlich nicht !

Besser formuliert wär:
Krankenpflegepersonal icht nicht >speziell< für den Einsatz auf Rettungsmitteln ausgebildet!

Gruß
Bastel