Tach !!!
ETIENNE schreibt u.A.:
"Rettungsassistenten dürfen auf Rettungsmittel ihren Dienst tun - Krankenpfleger nicht.
"
Das gilt nicht in allen Bundesländern und stimmt daher natürlich nicht !
Besser formuliert wär:
Krankenpflegepersonal icht nicht >speziell< für den Einsatz auf Rettungsmitteln ausgebildet!
Gruß
Bastel