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Thema: Durchsuchungen im Raum Hannover

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DaRake
    Hallo,

    vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.


    Gruß
    Sebastian
    Gefahr im Verzug ist leider erstmal Auslegungssache ... du kannst danach zwar Einspruch einlegen, ebenfalls muß nachträglich ein Durchsuchungsbefehl nachgereicht werden.
    Sollten bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchungen trotzdem was gefunden werden, darf dies denoch gegen einen benutzt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22

    ....gegen einen benutzt werden.
    [Klugscheißmodus]

    Es heißt: verwendet

    [/Klugscheißmodus]

    +g+

    Aber inhaltlich eine völlig korrekte Aussage.



    In diesem Sinne.... ©

  3. #3
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    So,bitte die Paranoia wieder runterfahren, die Hüte aus alufolie absetzten (sie können eure Gedanken nichtlesen), Ruhe bewahren und vom Scanner den Sprengstoff VORSICHTIG entfernen

    1. Gegen wen wurde ermittelt?

    2. Was sind die Vorwürfe?

    3. Wie ist die Argumentation?

    Wenn diese Fragen vollständig beantwortet sind, dann kann man überlegen wie es weitergeht.

    Sollte es sich um eine länger angelegte POL Aktion handeln dann wissen die eh mehr über uns als uns Lieb ist. Woher und wie ist egal
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Hallo Alex,

    Zitat Zitat von Alex22
    Gefahr im Verzug ist leider erstmal Auslegungssache ... du kannst danach zwar Einspruch einlegen, ebenfalls muß nachträglich ein Durchsuchungsbefehl nachgereicht werden.
    "Gefahr im Verzug" ist zwar Auslegungssache, muss aber durch die durchsuchenden Beamten (sowohl POL als auch Staatsanwalt) stichhaltig begründet werden. Ein Hausdurchsuchungsbeschluss darf immer nur durch einen Richter erteilt werden.
    Diesen Beschluss sollte man im Fall der Fälle immer genau durchlesen, da in ihm pingelig niedergeschrieben sein muss, wo, was und wie gesucht werden soll/darf!!!

    Zitat Zitat von Alex22
    Sollten bei nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchungen trotzdem was gefunden werden, darf dies denoch gegen einen benutzt werden.
    Nein, wenn etwas bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchung gefunden wird, darf es nicht verwendet werden, da du selbstverständlich durch deinen Anwalt den Antrag für ein Beweisverwertungsverbot stellst. Du verwechselst das wohl mit den Zufallsfunden bei einer gerechtfertigten Hausdurchsuchung, obwohl es auch da juristische Grenzen gibt.

    Gruß
    Sebastian

  5. #5
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    Zitat Zitat von DaRake
    Nein, wenn etwas bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchung gefunden wird, darf es nicht verwendet werden, da du selbstverständlich durch deinen Anwalt den Antrag für ein Beweisverwertungsverbot stellst. Du verwechselst das wohl mit den Zufallsfunden bei einer gerechtfertigten Hausdurchsuchung, obwohl es auch da juristische Grenzen gibt.
    Ich denke nicht das es hier zu einem Beweisverwertungsverbot kommt...
    Dies greift meistens nur wenn du keine Belehrung zB bekommen hast und du als Beschuldigter vernommen wirst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Und was gibt es neues ?

    Jetzt im nachhinein sehe ich ide ganzen Beiträge "bin 15 Jahre alt, will Pol hören, wie geht das " in einem ganz anderen Licht...

    ausserdem stelle ich mir die Frage ob nicht das Finanzamt den ein oder anderen Verkäufer befragen wird...

    Oder im extrem fall an alle mit Priv Fug F(D)ME geht ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal
    Und was gibt es neues ?

    Jetzt im nachhinein sehe ich ide ganzen Beiträge "bin 15 Jahre alt, will Pol hören, wie geht das " in einem ganz anderen Licht...

    ausserdem stelle ich mir die Frage ob nicht das Finanzamt den ein oder anderen Verkäufer befragen wird...

    Oder im extrem fall an alle mit Priv Fug F(D)ME geht ...
    Hi,

    das mit den Anfragen hier im Forum ist ganz klar. Aber was soll denn mit den priv. FUG´s und DME´s sein? Die darf man durchaus besitzen. Dies wurde uns sogar von seiten der ZPD sowie der Bundesnetzagentur bestätigt.

  8. #8
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    274
    Zitat Zitat von Aeskulap
    Hi,

    ....... Dies wurde uns sogar von seiten der ZPD sowie der Bundesnetzagentur bestätigt.
    Aha das mit dem Privaten FUG´s hätte ich gerne schriftlich!!!!
    hallo i bims 1 DME

  9. #9
    Registriert seit
    29.05.2004
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    Aha das mit dem Privaten FUG´s hätte ich gerne schriftlich!!!!
    Ich würde mal sagen mit einem Amateurfunkzeugnis ist dies möglich, der Betrieb jedoch nicht. Aber im Prinzip darf man ja so ziemlich alles besitzen was legal zu erwerben ist (Waffen etc. mal ausgenommen), nur der Betrieb ist in diesem Falle untersagt.


    In diesem Ssinne.... ©

  10. #10
    Registriert seit
    05.01.2002
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    Aha das mit dem Privaten FUG´s hätte ich gerne schriftlich!!!!
    Na,dann schau mal hier:

    http://www.thiecom.de/cqdl042001.jpg
    http://www.darc.de/gesetze/pdf/tkg.pdf

    Wichtiger Punkt:Aufhebung des FAG durch das TKG.

    Ciao Echelon.

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