Hallo,
vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.
Gruß
Sebastian




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