
Zitat von
DaRake
Hallo,
vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.
Gruß
Sebastian
Gefahr im Verzug ist leider erstmal Auslegungssache ... du kannst danach zwar Einspruch einlegen, ebenfalls muß nachträglich ein Durchsuchungsbefehl nachgereicht werden.
Sollten bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchungen trotzdem was gefunden werden, darf dies denoch gegen einen benutzt werden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.