Zitat Zitat von DaRake
Nein, wenn etwas bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchung gefunden wird, darf es nicht verwendet werden, da du selbstverständlich durch deinen Anwalt den Antrag für ein Beweisverwertungsverbot stellst. Du verwechselst das wohl mit den Zufallsfunden bei einer gerechtfertigten Hausdurchsuchung, obwohl es auch da juristische Grenzen gibt.
Ich denke nicht das es hier zu einem Beweisverwertungsverbot kommt...
Dies greift meistens nur wenn du keine Belehrung zB bekommen hast und du als Beschuldigter vernommen wirst.