Ergebnis 1 bis 15 von 112

Thema: Durchsuchungen im Raum Hannover

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    996
    Hallo,

    und schon sind wir wieder ein wenig mehr Richtung Obrigkeits-, Polizei- und Überwachungsstaat gegangen. Traurig, EU!
    Viele Grüße
    Daniel

  2. #2
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    Zitat Zitat von Daniel Wladow
    Hallo,

    und schon sind wir wieder ein wenig mehr Richtung Obrigkeits-, Polizei- und Überwachungsstaat gegangen. Traurig, EU!
    Viele Grüße
    Daniel
    Morgen Daniel!

    Auch wenn ich eigentlich deiner Meinung bin, finde ich das jetzt verabschiedete Gesetz doch recht gut. Gerade wenn man mal an die Dinge wie Kinderpornographie usw. geht. Die EuroPol soll ja nun auch mehr Rechte und eine andere Aufgabenverteilung bekommen. Solange die Legislative es nicht zu sehr auf die Spitze treibt, sollte jeder der sich nichts vorzuwerfen hat mit solchen Gesetzen klar kommen. ;-)


    In diesem Sinne....

    PS: Lass bitte das "feuerteufel" vor meinem Namen weg, Lars reicht auch +g+

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    996
    Hallo Lars,

    genau so ist es. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Kinderpornographie und Co. als große Errungenschaft, in jedem Fall jedoch als unbedingt nötig angepriesen. Das sich insbesondere unserer Staat dann diese Richtlinie zunutze machen wird, um nicht rechtsstaatliche Wild-West-Aktionen durchzuführen, wird wieder einmal nicht betrachtet. Bereits heute unterschreiben Richter Durchsuchungsbeschlüsse und beantragen Staatsanwälte diese, ohne offensichtlich die Invasivität solcher massiven Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und die Unversehrtheit der Wohnung auch nur ansatzweise zu erkennen. Oder aber es interessiert sie nicht, was noch bitterer, aber durchaus vorstellbar wäre.
    Viele Grüße
    Daniel

  4. #4
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    Hallo Daniel,

    nunja, wir haben ja leider das Problem dass EU-Recht Bundesrecht schlägt. Deswegen bin ich auch froh dass die EU-Verfassung zunächst in ihrer Urform gescheitert ist. Das kann man auch anders sehn, aber wenn ich mir unser GG ansehe, möchte ich dies nicht verändert sehen oder eintauschen.

    Sollte es zu, wie du es nennst, zu staatlichen Wild-West-Aktionen, so hoffe ich doch das entweder das BVG oder der BGH einschreiten. Wie gesagt, ich hoffe...


    In diesem Sinne.... ©

  5. #5
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Und jetzt stellt euch mal vor, die Polizei durchsucht die Wohnung dessen, der "nur" das offene WLAN hat?

    Kann man den wirklich mit Sicherheit von der IP auf den Internetnutzer schließen?
    Ich logge mich manchmal auch bei Freunden per ISDN-Einwahl ein, um den XXL-Tarif zu nutzen.
    Aber wahrscheinlich kommen wir gerade vom Thema ab.....


    Viele Grüße,
    Uli
    mein Name ist Programm

  6. #6
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Hallo,

    vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.


    Gruß
    Sebastian

  7. #7
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von DaRake
    Hallo,

    vielleicht ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig, dass daraufhin gewiesen wird, dass auch die Polizei und (fast) jede andere Behörde eine Wohnung/Haus nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl durchsuchen dürfen, die einzige Ausnahme ist m.W. die Gefahr im Verzug, welche bei einem vermeintlichen Verstoß gegen das TKG wohl nicht vorliegt.


    Gruß
    Sebastian
    Gefahr im Verzug ist leider erstmal Auslegungssache ... du kannst danach zwar Einspruch einlegen, ebenfalls muß nachträglich ein Durchsuchungsbefehl nachgereicht werden.
    Sollten bei einer nicht gerechtfertigten Hausdurchsuchungen trotzdem was gefunden werden, darf dies denoch gegen einen benutzt werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •