hier noch mal für die, wo das PDF net lesen können
und hier sind die genehmigten empfangsanlagen klar geregelt
alles andere steht schon oben
Nachtrag:
also ich habe eben mit dem zuständigem gesprochen und danach sieht es wie folgt aus
man darf mit entsprechender software und einem zugelassenem fug natürlich auf seinem kanal die sachen auswerten und entsprechend verarbeiten. vorausetzung sind die zulassung der funkanlange
als denkhinweis: ein fme/dme wertet ja auch ALLE infos aus, welche er bekommt und schlägt nur dann an, wenn sie für ihn bestimmt sind. zuständig wäre im behördendschungel deutschland
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
St. Augustiner Straße 86
53225 Bonn