Das Strafgesetzbuch greift hier nur dann nicht, wenn kein Kläger und somit auch kein Straftatbestand vorhanden ist. Das íst auch nur dann nicht straf-oder bußgeldrelevant, wenn man sich an das TKG hält!! Das Abhören/Auswerten von Informationen die nicht für denjenigen bestimmt sind, ist ganz klar verboten, völlig gleichgültig ob im Gerätehaus, der Rettungswache oder zu Hause. Auch wenn da immer wieder andere Meinungen vertreten werden, mir ist ein Fall bekannt, wo genau eine solche Decodierung per FMS32 im GH erfolgte, die Daten wurden nach außen getragen, ein Rechtsanwalt hat sie im Internet aufgeschnappt---> Anklage, Verurteilung nach StGb, durch gute Zuarbeit der WL konnte das Urteil auf Abmahnung ausgesetzt werden. Eine Auswertung/ Schaltfunktion von POCSAG-oder 5-Tonfolgen kann und darf nur von Geräten erfolgen , welche eine BOS-Zulassung haben, alles Andere ist illegal und wird ganz klar nach StGb bestraft. Das ist doch nun schon sonst wie oft hier erklärt worden.
Gruß, Peter