ein gericht spricht ja auch keine abmahung aus, sondern hätte das verfahren sicher dann gegen auflage eingestellt aber auch den pc als tatmittel beschlagnahmt ! tatmittel unterliegen der einziehung und der pc samt funkanlage ist ein tatmittel... und da gäbe es dann sicher nix drann zu drehen entweder unschuldig und der pc samt funk bleibt oder ein urteil/einstellung gegen auflage/ermahnung und der pc geht als tatmittel wegOriginal geschrieben von Funkfreund
Ja, von der gesetzlichen Seite her hast du völlíg recht. Es nützt aber niemand jedesmal zu sagen daß es rechtlich unrelevant ist, das TKG eigenständig ist und nach dem StGb das nicht verurteilt werden kann. Die Rechtssprechung in Deutschland ist klar unklar und jede nächste Instanz hebt völlig eindeutige Urteile auf oder bestätigt diese. Trotzdem gilt nach wie vor das TKG $89, wer dagegen verstößt muß mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Im Prinzip ist das aber völlig bedeutungslos da eh jeder macht was er will, jeder weiß das und trotzdem machts jeder.
Insofern ist doch eine Antwort eigentlich sinnlos??
PS. Das "Urteil" war eine Abmahnung mit dauerhaftem Verbot der Dekodierung per FMS32 im Gerätehaus. Sicher ein Einzelfall, wie immer.
In diesem Sinne, Peter
andere gesetzliche bestimmungen bleiben davon natürlich unberührt und sind extra anzuwenden...
vielleicht sollstest du einfach noch mal genau nachlesen bzw. dein wissen mal auf den neusten stand bringen, aber das habe ich dir ja schon in einem anderen beitrag geschrieben.
auch im tkg sind straftatbestände bzw. owig-bestände aufgeführt und hierzu gibt es dann auch entsprechende avo´s, welche dann heranzuziehen sind...
die sachen werden in berlin eigens von einer dienststelle (lka 2571 laut telefonliste ) bearbeitet... solltest du fragen haben, dann kannst du dich gerne dahin wenden 030 46640 und dann verbinden lassen
TKG und STGB sind 2 völlig verschiedene paar schuhe
aber ich kann, wenns einer wissen will mal bei unserer sta nachfragen was die dazu meinen !
so sehe ich es auch
ZITAT
...das Auswerten ALLER Informationen der BOS, die nicht direkt für den Empfänger bestimmt sind, ist ILLEGAL !!! Dazu zählt auch der Rechner im Feuerwehrhaus mit FMS - Decoder und co. Wer Tore oder Schlüsselkästen steuern möchte, muss das über einen fest codierten Empfänger tun ( FME, DME, oder Abgriff am Sirenensteuerempfänger ). Einzige Ausnahme sind feste Mithörempfänger - die aber ausgeschaltet sein müssen wenn "Nicht-BOS-Berechtigte" im Gerätehaus sind....