Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
So ein Unsinn ... die StVO gibt sogar expliziet vor.
§ 27 Verbände
(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

Auf Deutsch, ich muß sogar Abstände einhalten das überholende Fahrzeuge einscheren können.

Außerdem sorry wenn ich so sage ... warum holst du massenweise Beiträge ausm Keller um nochmal dran zu posten? *grübel*
Habe ich irgendwo was davon geschrieben daß man keine Zwischenräume frei lassen muss? NEIN, Lies mal bitte richtig was ich schreibe.
In Vwv zu §27 (Rote Hefte Nr.61 -Kfz.Marsch geschlossener Verbände- S.13 [sehr zu empfehlen zu diesem Thema]): Bei geschlossenen verbänden ist besonders darauf zu achten, daß er geschlossen bleibt. (logisch, sonst ist es kein "geschlossener" Verband mehr)

Zudem wird ein Fremdfahrzeugführer mit 100%iger SIcherheit nicht über eine rote Ampel fahren und somit hatte es sich sowieso mit dem geschlossenen Verband.

Zu deinem Kommentar warum ich "massenweise" Beiträge aus dem keller hole:
Dies ist ein Forum und da kann man über div. Themen schreiben. Steht irgendwo etwas davon daß man alte Beiträge nicht kommentieren darf? Wenn ja, dann sorry, wenn nein, warum regst du dich darüber auf? Dafür wurde in den letzten paar Tagen aber reichlich dazu gepostet (auch von dir!)